Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Lohnabrechnungen für das Elterngeld?

Frage: Welche Lohnabrechnungen für das Elterngeld?

Eileen91

Beitrag melden

Guten Morgen Frau Bader, mein erstes Kind ist am 08.02.2021 geboren ich habe Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld bezogen. Ich bin ja wieder schwanger und der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 28.02.2022. Am 17.01.2022 werde ich wieder in Mutterschutz gehen. Jetzt meine Frage welche Lohnabrechnungen brauche ich für die beantragung des Elterngeldes bei Kind 2? Ich habe gerade bei der Elterngeldstelle angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich vorerst keine Lohnabrechnungen beifügen soll was ich merkwürdig finde weil man ja für die Berechnung des Elterngeldes meine Lohnabrechnungen benötigt. Und was ich auch nicht verstanden habe das 10 Monate für die Berechnung des Elterngeldes benötigt werden und 2 Monate auf 0 Euro fallen, da anscheinend nichts verdient wurde. Das habe ich nicht verstanden. Ich danke schon mal für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zählen ja die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Ausgeklammert werden können Monate mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat. Bei Ihnen greifen also die gleichen Monate wie bei Kind 1 und sie werden das EG in gleicher Höhe (plus Geschwisterbonus) erhalten. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Du musst die gleichen einreichen wie beim ersten Kind. Es gelten wie dort auch die 12 Monate vor Geburt. Wobei eben Monate mit mutterschaftsgeld ausgeklammert werden und bis zu 14 Monate EG. Wenn Dein erstes Kind Ende Februar geboren wurde, müsste dein mutterschutz im Januar 21 begonnen haben. Bei Kind 2 beginnt der Mutterschutz auch im Januar. Da würdest du noch EG bekommen vom ersten Kind. Also ist daa deckungsgleich. Da du die laufende EZ aber zum neuen Mutterschutz beenden solltest um das höhere Mutterschaftsgeld zu bekommen, endet das EG dann vom ersten Kind. Wenn möglich, mein Rat, sollte der Vater diese Zeit nutzen. Dann verfällt das EG nicht ubd Betreuung für das erste Kind ist auch gesichert wenn es bei dir losgeht.


Eileen91

Beitrag melden

Das erste Kind ist Anfang Februar geboren am 08.02.2021. Aber mein Freund kann doch das Elterngeld von mir nur übernehmen wenn er auch in Elternzeit geht und höchstens Teilzeit arbeitet oder? Das wird nämlich schwer er hat erst vor kurzem eine neue Arbeit begonnen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...