Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Lohnabrechnungen für das Elterngeld?

Frage: Welche Lohnabrechnungen für das Elterngeld?

Eileen91

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Guten Morgen Frau Bader, mein erstes Kind ist am 08.02.2021 geboren ich habe Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld bezogen. Ich bin ja wieder schwanger und der vorraussichtliche Entbindungstermin ist der 28.02.2022. Am 17.01.2022 werde ich wieder in Mutterschutz gehen. Jetzt meine Frage welche Lohnabrechnungen brauche ich für die beantragung des Elterngeldes bei Kind 2? Ich habe gerade bei der Elterngeldstelle angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich vorerst keine Lohnabrechnungen beifügen soll was ich merkwürdig finde weil man ja für die Berechnung des Elterngeldes meine Lohnabrechnungen benötigt. Und was ich auch nicht verstanden habe das 10 Monate für die Berechnung des Elterngeldes benötigt werden und 2 Monate auf 0 Euro fallen, da anscheinend nichts verdient wurde. Das habe ich nicht verstanden. Ich danke schon mal für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen ja die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Ausgeklammert werden können Monate mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat. Bei Ihnen greifen also die gleichen Monate wie bei Kind 1 und sie werden das EG in gleicher Höhe (plus Geschwisterbonus) erhalten. Liebe Grüße NB


Felica

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Du musst die gleichen einreichen wie beim ersten Kind. Es gelten wie dort auch die 12 Monate vor Geburt. Wobei eben Monate mit mutterschaftsgeld ausgeklammert werden und bis zu 14 Monate EG. Wenn Dein erstes Kind Ende Februar geboren wurde, müsste dein mutterschutz im Januar 21 begonnen haben. Bei Kind 2 beginnt der Mutterschutz auch im Januar. Da würdest du noch EG bekommen vom ersten Kind. Also ist daa deckungsgleich. Da du die laufende EZ aber zum neuen Mutterschutz beenden solltest um das höhere Mutterschaftsgeld zu bekommen, endet das EG dann vom ersten Kind. Wenn möglich, mein Rat, sollte der Vater diese Zeit nutzen. Dann verfällt das EG nicht ubd Betreuung für das erste Kind ist auch gesichert wenn es bei dir losgeht.


Eileen91

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Das erste Kind ist Anfang Februar geboren am 08.02.2021. Aber mein Freund kann doch das Elterngeld von mir nur übernehmen wenn er auch in Elternzeit geht und höchstens Teilzeit arbeitet oder? Das wird nämlich schwer er hat erst vor kurzem eine neue Arbeit begonnen.


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