paula265
Ich möchte nach der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln. Nun weiß ich nicht, welche Kündigungsfrist besteht. Die Elternzeit endet am 28.11.2017. Zu diesem Tag könnte ich mit einer dreimonatigen Frist kündigen, oder? Und zum 30.11.2017 in der im Arbeitsvertrag vereinbarten 4 Wochen Frist und die restlichen beiden Tage resturlaub nehmen? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Was ist dann mit dem resturlaub der noch aus dem Mutterschutz im Januar und Februar besteht? Kann der ausgezahlt werden oder kann ich den sogar mitnehmen zum neuen Arbeitgeber? Oder verfällt er dann? Vielen Dank für die Hilfe Paula
Hallo, alles richtig verstanden. Der Esturlaub wird ausgezahlt Liebe Grüße NB
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