Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Elterngeld-Lösung wäre für uns die beste?

Frage: Welche Elterngeld-Lösung wäre für uns die beste?

Nora125639

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Fall ist etwas kompliziert. Deshalb kam ich mit meinen Recherchen nicht weiter. Bis 01.11.18 war ich mit einem Geschäft selbstständig. Leider ohne Gewinne. Das Geschäft sollte gegen Ablöse abgegeben werden und das Gewerbe lediglich online weiterlaufen und sich zunächst über die Ablöse finanzieren, bis es die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet. Jedoch lehnte der Vermieter alle Nachmieter ab. Deshalb bin ich nun gezwungen eine Privat-Insolvenz zu beantragen, da ein Gründerdarlehen (von welchem ich bisher auch gelebt habe) und der Mietvertrag nicht mehr finanziert werden können. Ich musste nun ALG 1 beantragen und führe mein Gewerbe vorerst als Nebentätigkeit. Ab März werden Einnahmen erwartet, welche vermutlich erstmal sehr gering ausfallen werden, da der Bekanntheitsgrad noch nicht hoch ist. Nun bin ich überraschend schon in der 6. Woche schwanger. Was eigentlich meinem Online-Geschäft im "Homeoffice" auch nicht entgegensteht. Da ich meine geringe Arbeitszeiten sehr flexibel gestalten kann, wäre die Weiterführung auch während der Elternzeit möglich. Das ALG 1 läuft im Juli spätestens aus, wenn ich keinen Job bekomme. (Schwanger sicher schwierig) Mein Beruf sowieso schwierig. Meine Hoffnung ist nun, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe schnell wieder ausreichen um komplett davon leben zu können. Mein Freund ist ebenfalls Selbstständig und hat ein recht hohes Einkommen. Deshalb bekomme ich dann auch keine Grundsicherung oder ähnliches, weil wir zusammen wohnen. Bislang haben wir aber alle Kosten möglichst gleich verteilt. Nach meinen Recherchen sieht es so aus, dass ich ab August kein Mutterschaftsgeld bekomme. Und dass ich (mit dem zweiten Kind) nun entweder auf lediglich 375 EUR Elterngeld angewiesen bin, weil das ALG der letzten Monate nicht als Einkommen gerechnet wird. Und dass ich auch meine Krankenkasse komplett selber zahlen muss. Mein Gewerbe müsste ich eigentlich stilllegen, weil ich es nicht parallel zu Elterngeld nicht betreiben darf? Oder, ich beantrage gar kein Elterngeld und versuche "vollzeit selbsständig" zu überleben, muss dann aber auch noch die Krankenkasse selbst bezahlen. (Sehr unwahrscheinlich dass sich das bis Ende des Jahres rentiert! Da wird der Insolvenzverwalter dann einen Strich durch die Rechnung machen.) Elterngeld Plus fällt für mich sicher raus, da ich unser Baby ja trotz Gewerbe komplett selbst betreue, oder? Mir fehlt irgendwie eine Lösung für ein Nebengewerbe zu der Vollzeit-Kinderbetreuung. So dass ich wenigstens 375 EUR + den kleinen Nebenerwerb habe. Gibt es diese? Und gäbe es eine Variante parallel Elterngeld zu beantragen (Partnermonate mit Basiselterngeld?) oder dass er stattdessen das Elterngeld Plus beantragt, so dass er finanziell nun nicht so "von mir" belastet wird? Nur geht das sicher auch nicht, weil ich ja im Homeoffice arbeite und unser Baby bis zum 1 LJ. von mir betreut wird. Ich blick leider gar nicht mehr durch. Welche Variante würden Sie uns empfehlen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte die Hinweise lesen und die Frage kurz und allgemein stellen. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Mein Rat, Job suchen solange man von der Schwangerschaft noch nichts sieht. TZ oder VZ damit krankenversichert. Mutterschaftsgeld gibt es dann auch. Und dann ab nach Mutterschutz EG Plus, da dort Freibeträge höher sind für Einkommen. Wenn dann wirlich was aus dem gewerbe erwartet wird, sonst ist es egal. EG wird nach dem Einkommen 2018 gerechnet wegen der Selbstständigkeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...