Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Elterngeld-Lösung wäre für uns die beste?

Frage: Welche Elterngeld-Lösung wäre für uns die beste?

Nora125639

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Fall ist etwas kompliziert. Deshalb kam ich mit meinen Recherchen nicht weiter. Bis 01.11.18 war ich mit einem Geschäft selbstständig. Leider ohne Gewinne. Das Geschäft sollte gegen Ablöse abgegeben werden und das Gewerbe lediglich online weiterlaufen und sich zunächst über die Ablöse finanzieren, bis es die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet. Jedoch lehnte der Vermieter alle Nachmieter ab. Deshalb bin ich nun gezwungen eine Privat-Insolvenz zu beantragen, da ein Gründerdarlehen (von welchem ich bisher auch gelebt habe) und der Mietvertrag nicht mehr finanziert werden können. Ich musste nun ALG 1 beantragen und führe mein Gewerbe vorerst als Nebentätigkeit. Ab März werden Einnahmen erwartet, welche vermutlich erstmal sehr gering ausfallen werden, da der Bekanntheitsgrad noch nicht hoch ist. Nun bin ich überraschend schon in der 6. Woche schwanger. Was eigentlich meinem Online-Geschäft im "Homeoffice" auch nicht entgegensteht. Da ich meine geringe Arbeitszeiten sehr flexibel gestalten kann, wäre die Weiterführung auch während der Elternzeit möglich. Das ALG 1 läuft im Juli spätestens aus, wenn ich keinen Job bekomme. (Schwanger sicher schwierig) Mein Beruf sowieso schwierig. Meine Hoffnung ist nun, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe schnell wieder ausreichen um komplett davon leben zu können. Mein Freund ist ebenfalls Selbstständig und hat ein recht hohes Einkommen. Deshalb bekomme ich dann auch keine Grundsicherung oder ähnliches, weil wir zusammen wohnen. Bislang haben wir aber alle Kosten möglichst gleich verteilt. Nach meinen Recherchen sieht es so aus, dass ich ab August kein Mutterschaftsgeld bekomme. Und dass ich (mit dem zweiten Kind) nun entweder auf lediglich 375 EUR Elterngeld angewiesen bin, weil das ALG der letzten Monate nicht als Einkommen gerechnet wird. Und dass ich auch meine Krankenkasse komplett selber zahlen muss. Mein Gewerbe müsste ich eigentlich stilllegen, weil ich es nicht parallel zu Elterngeld nicht betreiben darf? Oder, ich beantrage gar kein Elterngeld und versuche "vollzeit selbsständig" zu überleben, muss dann aber auch noch die Krankenkasse selbst bezahlen. (Sehr unwahrscheinlich dass sich das bis Ende des Jahres rentiert! Da wird der Insolvenzverwalter dann einen Strich durch die Rechnung machen.) Elterngeld Plus fällt für mich sicher raus, da ich unser Baby ja trotz Gewerbe komplett selbst betreue, oder? Mir fehlt irgendwie eine Lösung für ein Nebengewerbe zu der Vollzeit-Kinderbetreuung. So dass ich wenigstens 375 EUR + den kleinen Nebenerwerb habe. Gibt es diese? Und gäbe es eine Variante parallel Elterngeld zu beantragen (Partnermonate mit Basiselterngeld?) oder dass er stattdessen das Elterngeld Plus beantragt, so dass er finanziell nun nicht so "von mir" belastet wird? Nur geht das sicher auch nicht, weil ich ja im Homeoffice arbeite und unser Baby bis zum 1 LJ. von mir betreut wird. Ich blick leider gar nicht mehr durch. Welche Variante würden Sie uns empfehlen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte die Hinweise lesen und die Frage kurz und allgemein stellen. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Mein Rat, Job suchen solange man von der Schwangerschaft noch nichts sieht. TZ oder VZ damit krankenversichert. Mutterschaftsgeld gibt es dann auch. Und dann ab nach Mutterschutz EG Plus, da dort Freibeträge höher sind für Einkommen. Wenn dann wirlich was aus dem gewerbe erwartet wird, sonst ist es egal. EG wird nach dem Einkommen 2018 gerechnet wegen der Selbstständigkeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...