FrancoisL
Sehr geehrte Frau Bader Ich wohne in München. Mein Baby ist am 23 Mai geboren. Ich möchte gern mein Elternzeit nehmen (zuerst 100%, danach Teilzeit) - Ich bin als selbständige seit April 2014 registriert. - Seit April 2014 habe ich als Dozentin und Beraterin gearbeitet, aber ich habe kein regelmassiges Einkommen gehabt. - Ich habe meine hohen Einkommen in Januar 2016 verdient. - Normalerweise ist das Elterngeld als selbständige mit letzten Geschäftsjahr gerechnet, ie 2015. - Aber habe ich gelesen, dass wir auch einen Antrag machen könnten, so das Elterngeld mit den letzten 12 Monaten gerechnet ist. Als ich nur seit April 2015 registriert bin, wurde es einfach zu erklären. - Für mich wurde es eine große Unterschied machen: ab 300 Euros bis mehr als 600 Euros. = > Haben Sie schon Erfahrung oder Beratung? Können Sie uns helfen oder jemandem empfehlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, EZ kann man als Selbständiger nicht nehmen. Bei Selbständigen zählt der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum - das kann ja nicht 2016 sein. Liebe Grüße NB
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Hallo, zur Zeit beziehe ich Elterngeld. Kann ich mir ein "Taschengeld" bei der Fa. Partylite als Beraterin hinzu verdienen oder wird dieses beim Elterngeld dann angerechnet? Muss ich ein Gewerbe als selbstständige Beraterin anmelden? Würde unter 400€ Provision bekommen... Vielen Dank für die Antwort
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
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