Eigentlich hatte ich vorgehabt, nach dem ersten Jahr wieder (Teilzeit) arbeiten zu gehen. Aber nach dem ganzen hin und her jetzt auf Arbeit, der in einer Freistellung endete, habe ich die Befürchtung, dass dies nicht möglich sein wird - von der AG-Seite aus. Nun ist das Beschäftigungsverhältnis aber nicht beendet worden... Welche Ansprüche hat man nach dem Elterngeld? Von Kindergeld allein werden wir Zwei nicht leben können... Danke für Eure/ Ihre Antworten :)
von Pecosita am 01.04.2012, 10:45