Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Liebe Frau Bader, vor kurzem habe ich erfahren das mein Sohn, den Kitaplatz erst zum August antreten kann und das ich mindestens 6-8 Wochen Eingewöhnungszeit einplanen muss. Gott sei dank konnte ich meine Elternzeit verlängern. Statt 27.06.2015, jetzt zum 01.10.2015. Nun habe ich das Problem, das ich vier Monate kein Geld erhalte. Von dem Gehalt meines Mannes alleine kommen wir nicht um die Runden. Da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, erhalte ich kein Arbeitslosengeld. Was kann ich beantragen und wo? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von mia0 am 09.06.2015, 13:37



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Hallo, je nach Verdienst Ihres Mannes bleiben nur soziale Leistungen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2015



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Naja, das Kindergärtenplätze in der Regel im August starten ist nichts neues. Die wenigsten bieten die Option an, das man mitten im Jahr startet. Das liegt einfach daran, das eben die Schulgänger dann abgehen - und so erst die Plätze frei werden. Ansonsten, Arbeitslosengeld bekommst du wohl nicht deshalb keines weil du im Arbeitsverhältnis bist, sondern weil die Betreuung fehlt. Das ist nämlich Mindestvoraussetzung. Andernfalls würde es langen wenn Du mind Teilzeit arbeiten könntest - auch innerhalb der Elternzeit. Dann würdest du darüber Arbeitslosengeld bekommen - in dem Fall das dein eigentlich Arbeitgeber keine geeignete Teilzeitstelle hat. Aber anderes Thema. Was euch bleibt ist halt abzuklären, wie sieht es mit Hartz4 aus, evtl auch Wohngeld oder erhöhtes Kindergeld. Und zusätzlich halt Betreuungsgeld. Mehr gibt es halt nicht. Alternativ Tagesmutter suchen für die Zeit. Wenn Du etwas Glück hast, braucht euer nicht so lange für die Eingewöhnung. Es gibt durchaus Kinder die nach 1-2 Wochen alleine bleiben (können). Andere wiederrum brauchen halt länger. Und, wenn Du kannst, auch finanziell, dann rate ich dir, versuch erst einmal mindestens über die Wintermonate Teilzeit machen. Nicht selten sind die Kinder gerade im ersten Winter öfters krank.

Mitglied inaktiv - 09.06.2015, 16:34



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Bin auch baff, sowas erfragt man doch bei der Anmeldung. hartz4 , Wohngeld oder Kindergeldzuschlag kommen in Frage. Oder Tagesmutter suchen und so überbrücken.

von Sternenschnuppe am 09.06.2015, 23:01



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Moin, @ Sternschnuppe und Danyshope Ich dachte diese Unsitte mit dem August ist seit dem Recht auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag vorbei. Die wenigsten Kinder haben wohl am 1. August Geb. @ Mia melde dich beim Jugendamt und bestehe auf dein Recht auf einen Betreuungsplatz. Fall nichts passiert http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Fehlende-Kita-Plaetze-kosten-Stadt-Leipzig-15-000-Euro-artikel9103489.php LG Ingo

von IngoAC am 10.06.2015, 13:11



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Haben sie auch, aber man muss nachweisen sich gekümmert zu haben. Hätte sie das , dann wüsste sie wann die Kindergärten starten und hätte schon lange eine Alternative gesucht. In einer Einrichtung anmelden langt nicht.

von Sternenschnuppe am 10.06.2015, 13:14



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Na, dann wird der Hinweiß auf Tagesmutter kommen. Die sind nämlich genau auch für diese Fälle da. Kinder haben eben nur einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, und das muss eben nicht Kita, KiGa oder Krippe sein. Wie sollen die das auch sonst machen? Wie gesagt, Schuljahr startet ja zum August, und dann werden eben die Plätze frei von den Schulanfängern. Ist halt doof, aber hier wird man auch extra schon im Vorfeld drauf hingewiesen, das man da sich halt was überlegen muss. Auch das eben solche Dinge wie Eingewöhnung usw mit zu berücksichtigen sind. Denn auch die darf faktisch erst ab dem 1ten Geburtstag beginnen. Warum wohl gibt es - wenn beide Elternteile wie auch gedacht nacheinander Elterngeld beziehen - 14 Monate. Und nicht 12 Monate. Damit haben die Elter 2 Monate "Pufferzeit".

Mitglied inaktiv - 10.06.2015, 15:55



Antwort auf: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Dies läuft aber alles unter : Muss ich mich selbst informieren. Der Staat trägt einem diese Infos nicht hinterher und man kann nicht damit argumentieren, dass man es nicht gewusst hat.

von Sternenschnuppe am 10.06.2015, 16:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Ist eine Unterstützung nach dem Elterngeld möglich?

Momentan bekomme ich Elterngeld. Nach den zwölf Monaten kommt eine Arbeit noch nicht in Frage, da ich voll und ganz für meine Tochter da sein möchte. Vor der Geburt war ich selbstständig, nur mit den geringsten Steuerabgaben (Pflichtsteuern). Welche Möglichkeiten und Hilfen stehen mir zu? Evtl. Arbeitslosengeld?


staatl. Unterstützung nach Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir bei einer Sache helfen, die mir in letzter Zeit oft durch den Kopf geht. Ich habe zwei mal Zwillinge, 4 Jahre alte und 7 Monate alte. Ich lebe von meinem Mann seit einem Jahr dauerhaft getrennt. Im Moment beziehe ich Kindergeld, Unterhaltsvorschuß und Elterngeld. Eigentlich wollte ich nach der Be...


Welche Ansprüche auf Unterstützung hat man nach dem Elterngeld?

Eigentlich hatte ich vorgehabt, nach dem ersten Jahr wieder (Teilzeit) arbeiten zu gehen. Aber nach dem ganzen hin und her jetzt auf Arbeit, der in einer Freistellung endete, habe ich die Befürchtung, dass dies nicht möglich sein wird - von der AG-Seite aus. Nun ist das Beschäftigungsverhältnis aber nicht beendet worden... Welche Ansprüche hat ma...


Unterstützung nach 12 Monaten Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, meine Partnerin wollte nach 12 Monaten Elternzeit wieder arbeiten gehen. Nun haben wir uns aber entschlossen das Sie zumindest noch weitere 6 Monate zu Hause bleibt, weil kein geeigneter Kindergarten unsere Tochter vor 1,5 Jahren aufnehmen kann. Allerdings steht nun die Frage im Raum wie das finanziert werden soll, wenn ...


Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader. Ich möchte mich mit meinem Anliegen, heute an Sie wenden, nachdem einige Beratungsstellen keine Antwort wussten. Es geht, dass ich gerne wissen würde ob mir das vom Jobcenter Unterstützung zu steht, wenn mein Elterngeld nach einem Jahr ausläuft? Meine Elternzeit ist länger als das Elterngeld. Zu stellt sich die Frag...


Elterngeld/andere Unterstützung in Deutschland nach Arbeit in Frankreich

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit einigen Jahren in Frankreich als verbeamtete Lehrerin tätig und nun mit dem zweiten Kind schwanger. Wir planen kurz vor der Geburt nach Deutschland umzuziehen. Aus Frankreich werde ich 16 Monate lang mein Gehalt weiter beziehen, Habe ich (und evtl. mein Mann) in Deutschland Anspruch auf Elterngeld? Kann mein...


3 Jahre Elternzeit möglich, mit Unterstützung vom Staat nach 2 Jahren Elterngeld

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit. Ich bin Alleinerziehend (1 Kind, bald 3 Jahre alt) und aktuell wieder schwanger. Zur Situation: Nach meiner Schwangerschaft bin ich 12 Monate später wieder Arbeiten gegangen - im Nachhinein ein Fehler. Mein Kind kam mit 12 Monaten in die Kita, Eingewöhnungszeit hat länger gedauert, wodur...


Welche finanziellen Unterstützung nach elterngeld

Hallo ihr lieben, Bin letztes Jahr im August mutter von zwillingen geworden. Zwei süße Jungs:-) einer der Jungs hat ein seltenes komplex das nennt sich OIES. Im Oktober läuft meine Elternzeit aus und würde gern verlängern weil ich mich um meinen Sohn kümmern möchte aber es gibt keinerlei finanzielle Unterstützung trotzt das er behindert ist. Auße...


Insolvenzgeld Elterngeld

Guten Abend, Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe? Vielen Dank und fr...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader,    ich habe einen befristen Arbeitsvertrag dieser geht bis zum 20.08.24 und mein Kind ist ausgerechnet für den 22.06.24. Danach bin ich arbeitslos. Nun meine Frage : wieviel Elterngeld steht mir dann zu ? Sind das 67% von meinem jetzigen Gehalt ? ( Habe 1 1/2 Jahre dort gearbeitet)    liebe Grüße !