Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gibt es irgendwelche Unterstützung nach den Elterngeld?

mia0

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Liebe Frau Bader, vor kurzem habe ich erfahren das mein Sohn, den Kitaplatz erst zum August antreten kann und das ich mindestens 6-8 Wochen Eingewöhnungszeit einplanen muss. Gott sei dank konnte ich meine Elternzeit verlängern. Statt 27.06.2015, jetzt zum 01.10.2015. Nun habe ich das Problem, das ich vier Monate kein Geld erhalte. Von dem Gehalt meines Mannes alleine kommen wir nicht um die Runden. Da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, erhalte ich kein Arbeitslosengeld. Was kann ich beantragen und wo? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach Verdienst Ihres Mannes bleiben nur soziale Leistungen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Naja, das Kindergärtenplätze in der Regel im August starten ist nichts neues. Die wenigsten bieten die Option an, das man mitten im Jahr startet. Das liegt einfach daran, das eben die Schulgänger dann abgehen - und so erst die Plätze frei werden. Ansonsten, Arbeitslosengeld bekommst du wohl nicht deshalb keines weil du im Arbeitsverhältnis bist, sondern weil die Betreuung fehlt. Das ist nämlich Mindestvoraussetzung. Andernfalls würde es langen wenn Du mind Teilzeit arbeiten könntest - auch innerhalb der Elternzeit. Dann würdest du darüber Arbeitslosengeld bekommen - in dem Fall das dein eigentlich Arbeitgeber keine geeignete Teilzeitstelle hat. Aber anderes Thema. Was euch bleibt ist halt abzuklären, wie sieht es mit Hartz4 aus, evtl auch Wohngeld oder erhöhtes Kindergeld. Und zusätzlich halt Betreuungsgeld. Mehr gibt es halt nicht. Alternativ Tagesmutter suchen für die Zeit. Wenn Du etwas Glück hast, braucht euer nicht so lange für die Eingewöhnung. Es gibt durchaus Kinder die nach 1-2 Wochen alleine bleiben (können). Andere wiederrum brauchen halt länger. Und, wenn Du kannst, auch finanziell, dann rate ich dir, versuch erst einmal mindestens über die Wintermonate Teilzeit machen. Nicht selten sind die Kinder gerade im ersten Winter öfters krank.


Sternenschnuppe

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Bin auch baff, sowas erfragt man doch bei der Anmeldung. hartz4 , Wohngeld oder Kindergeldzuschlag kommen in Frage. Oder Tagesmutter suchen und so überbrücken.


IngoAC

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Moin, @ Sternschnuppe und Danyshope Ich dachte diese Unsitte mit dem August ist seit dem Recht auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag vorbei. Die wenigsten Kinder haben wohl am 1. August Geb. @ Mia melde dich beim Jugendamt und bestehe auf dein Recht auf einen Betreuungsplatz. Fall nichts passiert http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Fehlende-Kita-Plaetze-kosten-Stadt-Leipzig-15-000-Euro-artikel9103489.php LG Ingo


Sternenschnuppe

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Haben sie auch, aber man muss nachweisen sich gekümmert zu haben. Hätte sie das , dann wüsste sie wann die Kindergärten starten und hätte schon lange eine Alternative gesucht. In einer Einrichtung anmelden langt nicht.


Mitglied inaktiv

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Na, dann wird der Hinweiß auf Tagesmutter kommen. Die sind nämlich genau auch für diese Fälle da. Kinder haben eben nur einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, und das muss eben nicht Kita, KiGa oder Krippe sein. Wie sollen die das auch sonst machen? Wie gesagt, Schuljahr startet ja zum August, und dann werden eben die Plätze frei von den Schulanfängern. Ist halt doof, aber hier wird man auch extra schon im Vorfeld drauf hingewiesen, das man da sich halt was überlegen muss. Auch das eben solche Dinge wie Eingewöhnung usw mit zu berücksichtigen sind. Denn auch die darf faktisch erst ab dem 1ten Geburtstag beginnen. Warum wohl gibt es - wenn beide Elternteile wie auch gedacht nacheinander Elterngeld beziehen - 14 Monate. Und nicht 12 Monate. Damit haben die Elter 2 Monate "Pufferzeit".


Sternenschnuppe

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Dies läuft aber alles unter : Muss ich mich selbst informieren. Der Staat trägt einem diese Infos nicht hinterher und man kann nicht damit argumentieren, dass man es nicht gewusst hat.


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