Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld?

Frage: Weihnachtsgeld?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub. Im ersten Erziehungsjahr habe ich Weihnachtsgeld bekommen. Habe ich jetzt im zweiten Erziehungsjahr auch Anspruch auf Weihnachtsgeld? Mir wurde mal gesagt, wenn der Arbeitgeber einmal Weihnachtsgeld zahlt, muß er es auch weiterhin bezahlen. Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Kerstin.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kerstin, Vanessa hat recht. Die Kernfrage ist, ob Sie in dem Jahr noch gearbeitet haben, desweiteren, was vertraglich / Tarifvertraglich geregelt ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Kerstin, in dem Jahr in dem du noch Weihnachtsgeld erhalten hast - warst da du noch arbeiten oder im Mutterschutz? Möglich, daß dein Arbeitgeber dir nämlich deshalb noch Weihnachtsgeld gezahlt hat. Lass mich mal meine alten BR-Kenntnisse zum Vorschwein bringen. Ich glaube die Regelung war (vermutlich ist immer noch) so: Wenn der Arbeitgeber an 3 aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gezahlt hat, so besteht eine Art Gewohnheitsrecht für den Arbeitnehmer - Ausnahme wäre, wenn der Arbeitgeber bei jeder Auszahlung darauf hingewiesen hätte, dass es sich um eine freiwillige EINMALIGE Zahlung handelt auf die der AN im Folgejahr keinen Anspruch hat. 2. Ausnahme: die finanziellen Begebenheiten der Firma verschlechtern sich in dem Maße, dass eine Zahlung von WG trotz Gewohnheitsrecht nicht zumutbar ist. Ansonsten ist der AG meines Wissens zu keinen weiteren Zahlungen im EU verpflichtet. Schließlich bist sozusagen ohne Bezahlung bis auf weiteres freigestellt. LG aus Bochum Vanessa


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