Hallo Frau Bader, ich hatte kürzlich im Forum danach gefragt, ob Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld 2019 besteht, da ich ab Juni in Elternzeit gehe. Sie haben mir hierzu u.g. Link genannt: Hallo, § 20 mit ERläuterung hier: http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450 Liebe Grüße NB Ich verstehe das so, dass das W-Geld voll ausgezahlt werden muss, da die Elternzeit und Geburt im selben Kalenderjahr erfolgen werden. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung wird jedoch W-Geld nur anteilig gezahlt. Wie kann das sein, gibt es im TV-V anderweitige Regelungen, die ich ggfs. überlesen habe (bzgl. MuSchu/Elternzeit finde ich nichts im TV-V)?
von Lavazza84 am 06.11.2018, 09:22