Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechsel von PKV in GKV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wechsel von PKV in GKV

Angelika_mit_Leopold

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Liebe Frau Bader, ich habe einmal wieder eine Frage: Ich bin ab morgen im zweiten Elternzeitjahr und werde ab 01.03.2017 Teilzeit mit 20 h/Woche arbeiten. Ab Februar 2018 plane ich meine Stunden wieder aufzustocken. Nun hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich abklären muss, ob ich in der privaten KV bleiben kann, da ich die Jahresentgeltgrenze bei reduzierter Stundenzahl unterschreiten werde. Ich bin seit über fünf Jahren in der Privaten versichert und hatte eigentlich nicht vor zu wechseln, nachdem ich im kommenden Jahr evtl. wieder über die Jahresentgeltgrenze komme. Komplett von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen möchte ich mich jedoch nicht. Können Sie mir einen Rat geben? Vielen Dank und liebe Grüße Angelika mit Leopold


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da musste ich mich auch aufschlauen. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB V ist eine Mitgliedschaft in der GKV nur möglich, wenn Sie vor dem Beginn der Mutterschutzfristen oder Elternzeit bereits gesetzlich krankenversichert waren. Liebe Grüße NB


Angelika_mit_Leopold

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Liebe Frau Bader, ich bin jetzt seit fünf Jahren in der PKV versichert, davor war ich gesetzlich versichert. Meine Frage jetzt ist eher, ob es eine Möglichkeit gibt aktuell noch in der PKV versichert zu bleiben? Oder reicht alleine die Prognose, dass man unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen wird, damit man in die GKV wechseln muss? Wenn ich im zweiten Elternzeitjahr nicht arbeiten würde, wäre ich auch weiter privat versichert gewesen, da ich die Beiträge ja komplett alleine zahle und es so gar nicht aufgefallen wäre. Liebe Grüße Angelika


desireekk

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Hallo, man kann während TZ in EZ sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). oder auch hier: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/8.html Dies ist ausdrücklich nur für de zeit wo man aufgrund von "TZ in EZ" unter die GKV-Grenze rutscht. Es ist KEINE dauerhafte Befreiung die ich NIEMALS anraten würde! Der AG zahlt weiterhin seine 7,3%, aber eben auf das TZ-Gehalt, es kann also sein dass dein Eigenanteil dadurch höher in der EZ wird. Gruss D


desireekk

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nääää Ich klugscheiße gerne mal dazwischen, das reicht mir schon ;-) D


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