bobby car
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 07.06.14 geboren und ich habe Elternzeit und Elterngeld für 24 Lebensmonate eingereicht/beantragt. Mein Mann hat direkt nach der Geburt im 1. Lebensmonat und im 13. Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld beantragt. Nach einem sehr anstrengendem und turbulentem 1. Jahr stellen sich uns aber nun ein Berg an Fragen: 1. Ich würde gerne ab dem 13. Lebensmonat meines Sohnes auf 450€-Basis arbeiten. Kann kann ich das ohne das mir das vom Elterngeld abgezogen wird? Darf ich nur bei meinem AG arbeiten oder auch bei einem anderen AG in direkter Nähe? Darf mein AG eine nähere Stelle bei einem anderen AG verweigern (wäre eine andere Branche)? 2. Kann ich ab dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beantragen oder wird dies vom Elterngeld oder Kindergeld abgezogen? Kann ich meinen Sohn in eine Kita oder Kiga geben oder verfällt dann mein Anspruch auf Betreuungsgeld? 3. Im Juni 2015 bekomme ich nur einen sehr geringes Elterngeld und ab Mai 2016 kein Elterngeld mehr. Gibt es dann die Möglichkeit eine andere Unterstützung zu beantragen? Wohngeld oder etwas anderes? 4. Wir hätten gerne noch ein 2. Kind. Wie wird dann das Elterngeld berechnet, wenn das Baby noch in der 1. Elternzeit geboren wird? Bekomme ich dann nur noch 300€ plus Geschwisterbonus? Kann ich dann wieder die Auszahlung halbieren und wird der Geschwisterbonus dann auch halbiert? 5. Wie lange erhält man Geschwisterbonus? Über die gesamte Dauer des Elterngeldes und nur innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem 1. Kind? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, 1. Ja 2. Bekommen Sie, wennd as Kind nicht in einem KiGa/ KiTA geht 3. Soziale Leistungen je nach verdienst des Mannes 4. Nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG 5. Bis das 1. Kind 3 ist Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Viele Fragen, so detailliert wird Frau Bader nicht eingehen 1. im zweiten Jahr wird nichts abgezogen, der Bezug ist vorbei, nur die zweite Rate wird gezahlt. Dein AG muss zustimmen, kann ablehnen wenn er Dich selbst beschäftigen kann. 2. Selbstverständlich verfällt das Betreuungsgeld wenn Du einen staatlich geförderten Platz beanspruchst. Selbst bezahlte Nanny oder private Einrichtung beeinflusst das Betreuungsgeld aber nicht. 3. je nachdem was Dein Mann verdient. Aber Du hast ja einen AG und kannst arbeiten gehen. 4. + 5 es ist immer entscheidend welches Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz erzielt wurde. Nur Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt. Kein Einkommen ab dem ersten Geb. bedeutet also je Monat 0€. Kann man alles halbieren, Geschwisterbonus gibt es bis das Kind davor 3 ist.
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