Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun nach Mutterschutz???

Frage: Was tun nach Mutterschutz???

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Mein Mutterschutz endete am 07.06.04 und nun weiß ich nicht, wie ich weiter verfahren muss. Vor dem Mutterschutz und während der Schwangerschaft war ich arbeitslos und habe Arbeitslosenhilfe bezogen. Das Mutterschaftsgeld bekam ich voll von der Krankenkasse. (bin nicht verheiratet) Soll ich mich jetzt wieder arbeitslos melden, obwohl ich momentan wegen meiner Tochter ja noch nicht arbeiten gehen kann? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Elternzeit zuhause zu bleiben und trotzdem versichert zu sein und evtl. auch Geld zu bekommen? Bin wirklich ratlos und hoffe, Sie können mir weiterhelfen! LG claudi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld erhält nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ansonsten haben Sie wenn überhaupt Leistung auf Sozialhilfe, nicht jedoch bei einem hohen Verdienst des Partners. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Erziehungsgeld bekomme ich keines, da ich mit meinem Freund in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebe und wir mit seinem Gehalt und meiner Arbeitslosenhilfe vom letzten Jahr die Bemessungsgrenze überschreiten. Gibt es eine Möglichkeit jetzt nach dem Mutterschutz finanzielle Unterstützung zu bekommen? Wenn ja - wo? LG claudi


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Da Du wegen Euerm Kind nicht arbeiten gehen kannst kannst Du Dich auch nicht arbeitslos melden ! Sozialamt kannst Du wahrscheinlich auch knicken wenn Ihr schon zuviel Geld habt um Erziehungsgeld zu bekommen ! Ich denke mal Ihr werdet mit dem was Dein Freund verdient+Kindergeld auskommen müssen ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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erstmal danke für ihre schnelle antwort! ich muss doch aber irgendwie sozial- u. krankenversichert sein, wie mach ich das dann? lg claudi


Mitglied inaktiv

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Bin zwar nicht Frau Bader aber Du mußt Dich dann selber krankenversichern und die Beiträge selber zahlen ! Oder Dein Freund muß mal bei seiner KK nachfragen ob, obwohl Ihr nicht verheiratet seit, Du über ihn mitversichert werden kannst ! LG Julia


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