guten morgen frau bader.
ich beziehe jetzt noch eine weile elternzeit, war vor der elternzeit ein jahr lang beschäftigt und ganz kurz davor wg. befr. arbeitsvertrag einen monat lang arbeitlos. ich habe den vollen elterngeldbeitrag auszahlen lassen, möchte nun aber meine elternzeit um ein weiteres jahr verlängern.
habe ich nun anspruch auf algI oder muss ich leistungen zur sicherung des lebensunterhaltes beantragen? oder kommt beides nicht in frage?
danke für ihre antwort im voraus!
mit freundlichem gruß
e-spirit
von
E-Spirit
am 17.10.2012, 09:53
Antwort auf:
Was tun nach 1 Jahr Elternzeit?
Hallo,
wenn der KV keinen Unterhalt leisten kann, können Sie H IV bzw Unterhaltsvorschuss beantragen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2012
Antwort auf:
Was tun nach 1 Jahr Elternzeit?
Alg2 kommt nur in Frage wenn der Vater des Kindes nicht für Euch aufkommen kann.
Da muss als erstes gefordert werden, denn er ist auch für Dich zuständig bis das Kind 3 ist.
Betreuungsunterhalt nennt sich das, auch unverheiratet.
Dann ALG2, weil Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2012, 12:01
Antwort auf:
Was tun nach 1 Jahr Elternzeit?
Ähmm, Elternzeit bedeutet nicht, das du nicht arbeiten darfst. Du darfst nur halt nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. ist also die Frage, willst du komplett zuhause bleiben, oder zumindestens teilzeit arbeiten.
Wobei ich nicht weiß, wie und ob das dann mit Alg1 regelbar ist.
Mitglied inaktiv - 17.10.2012, 21:03
Antwort auf:
Was tun nach 1 Jahr Elternzeit?
Hat nur derjenige der einen Arbeitgeber hat und ein aktives Arbeitsverhältnis.
Job bleibt erhalten und Krankenkasse ist beitragsfrei wenn man einen AG hat.
Hat man keinen, dann hat man auch keinen Erziehungsurlaub und kann auch Vollzeit arbeiten wenn man die Möglichkeit hat.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2012, 22:26