Fini Bini
Sehr geehrte Frau Bader, ich und mein Mann arbeiten beide Vollzeit. Was passiert wenn wir die gesetzlichen Kindkranktage aufgebraucht haben? Darf ich der Arbeit dann trotzdem fernbleiben wenn mein Kind krank ist? Kann ich beim Arbeitgeber dann trotzdem noch einen Kinderkrankenschein als Nachweis meiner Abwesenheit vorlegen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, dann müssen Sie mit dem Arbeitgeber eine andere Lösung finden. In der Regel über Stunden oder unbezahlten Urlaub. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Nein, wenn euer beider Maximum erschöpft ist, müßt ihr mit Urlaub, Überstunden, HO, Oma/Opa, Tanke/Onkel, Nachbarin über die Runden kommen - oder unbezahlten Urlaub, wenn alle Stricke reissen.
HeyDu!
Das Jahr hat erst begonnen, werden die 30 Tage denn nicht reichen? Ich hoffe es ist nichts schlimmes. Zur Ergänzung, da man Eure Situation nicht kennt: Freistellung und Kinderkrankengeld bei schwerstkranken Kindern In der sehr schweren Situation, dass ein Kind unheilbar krank ist und nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben hat, hat der betreuende Elternteil einen zeitlich unbefristeten Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld. Grundlage hierfür bildet das zum 1. August 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder“, welches in § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches entsprechend eingeflossen ist. Danach besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend ist und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. (§ 45 Abs. 4 SGB V) Ein unbefristeter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Betreuung und Begleitung des Kindes besteht insbesondere auch dann, wenn das Kind stationär in einem Kinderhospiz oder ambulant durch einen Hospizdienst versorgt wird, aber auch, wenn es palliativmedizinisch im Krankenhaus behandelt wird. Hier stehts: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
Tigerblume
Es sind 30 Tage pro Elternteil und Kind. So viele Tage hatte das Jahr doch noch gar nicht.
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