Katja-und-Knirps
Liebe Frau Bader, zuerst einmal vielen Dank für Ihr Beratungsangebot! Ich bin momentan mit meinem neun Monate alten ersten Kind in Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag ist befristet wäre eigentlich nach der Hälfte der Elternzeit ausgelaufen, wurde aber inzwischen bereits verlängert, damit ich nach einem Jahr wieder zurück an den Arbeitsplatz kommen kann. Nur bin ich mir inzwischen nicht mehr sicher, dass ich das auch möchte... Irgendwie kommt mir mein Schatzi doch noch so klein vor und ich überlege, ob ich die Elternzeit nicht doch noch um mindestens ein halbes Jahr verlängern sollte. Kann ich das so einfach? Was wären die rechtlichen Konsequenzen? Droht mir die Kündigung? Vielen Dank und die besten Grüße, Katja
Hallo, wenn Sie mind. 2 Jahre beantragen haben, haben Sie einen Anspruch auf Verlängerung. Ansonsten kann der AG ablehnen. Mit Kündigung hat das doch nichts zu tun. Nach der EZ kann der AG aber kündigen (evtl. gilt das KSchG) Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. Das geht nur mit Zustimmung des AG. Der hat ja nun aber doch den Vertrag verlängert, was sehr selten ist. Jetzt die Elternzeit zu verlängern obwohl die mit Dir rechnen und extra verlängert haben wirkt , wie soll ich sagen, sehr berechnet von Dir. Als AG würde ich mich ausgenutzt fühlen. Sprech mit ihm, vielleicht zieht er mit und hat kein Problem damit. Wenn doch musst Du jetzt sehr schnell kündigen da man das 3 Monate vor Ende der Elternzeit machen muss.
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