Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert, wenn der Chef in den Ruhestand geht, während ich in Elternzeit bin

Frage: Was passiert, wenn der Chef in den Ruhestand geht, während ich in Elternzeit bin

OliviaÖl

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Moment bin ich in Elternzeit noch bis nächstes Jahr. Da ich erneut schwanger bin, werde ich meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und dann erneut 3 Jahre in Elternzeit gehen. Mein Chef ist schon etwas älter ( ich arbeite in einer Arztpraxis ). Was würde passieren, wenn er nun in den Ruhestand geht, wenn ich in Elternzeit bin. Dann hätte ich ja keinen Arbeitgeber mehr. Verfällt dann somit meine komplette Elternzeit und ich wäre auch nicht mehr krankenversichert? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das kommt darauf an. Wenn er die Praxis übergibt, bleibt der Vertrag bestehen. Wenn er schließt, kann das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung in der EZ genehmigen. Dann müssen Sie sich um die Frage der KK kümmern. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Deine Elternzeit endet, sobald dein Arbeitsvertrag endet. Noch übrige Elternzeit wandert zurück in deinen Vorrat und kann ggf. bei einem neuen Arbeitgeber noch genutzt werden. Ob du noch krankenversichert bist hängt davon ab, ob du dann noch im Elterngeldbezug bist. Dann wärst du zumindest noch für die restliche Dauer des Elterngeldes weiter versichert. Bekommst du kein Elterngeld mehr müsstest du dich selbst versichern oder ggf. in eine Familienversicherung wechseln, wenn das möglich ist.


OliviaÖl

Beitrag melden

Ich danke dir für deine Antwort. Es war auch nur eine theoretische Frage. Mein Chef hat bisher nicht vor in den Ruhestand zu gehen. Aber da sich sowas ja ganz schnell ändern kann wollte ich vorbereitet sein. Auch weiss ich, dass man sich entweder selbst versichert oder in die Familienversicherung mit übergeht, wenn der Vertrag endet. Nur hatte ich unterschiedliche Aussagen dazu bekommen, ab wann das passieren wird. So sagte meine Kasse mir z.B. ich wäre so lange weiter versichert, wie ich in Elternzeit bin. Unabhängig von dem Elterngeldbezug. Eine andere Kasse sagte mir genau das was du sagst, dass man nur im Elterngeldbezug noch versichert ist in so einem Fall. Ich möchte mich gerne vorbereiten, auch wenn der Fall vielleicht gar nicht eintritt. So weiss ich dann jetzt z.B. schonmal, dass ich das Elterngeld dann auf 2 Jahre auszahlen lassen werde und nicht auf Eins.


Felica

Beitrag melden

Beide Aussagen der KK sind korrekt. Deine Deutung aber falsch. Man ist nur solange in EZ wie man einen AG hat. Ohne AG also keine EZ. Ohne EZ ist man allerdings nur solange beitragsfrei versichert wie man EG bezieht. Du siehst, beide Aussagen sagen das gleiche.


OliviaÖl

Beitrag melden

Ich danke dir :) Ich hatte bei meiner Kasse extra angerufen und gefragt wie es mit meiner Versicherung ist, sollte mein Arbeitgeber in den Ruhestand gehen. Da sagte mir die Dame, so lange ich in Elternzeit bin, bin ich auch weiter versichert. Auch wenn mein Arbeitgeber nicht mehr mein Arbeitgeber wäre und auch wenn ich nicht mehr in Elterngeldbezug wäre. Sie sagte meine Elternzeit gilt dann trotzdem noch weiter. Das hatte mich dann erstmal beruhigt. Dann erzählte mir eine Freundin, dass man eben nur noch im Elterngeldbezug weiter versichert ist, wenn der Arbeitgeber aufhört. Ich habe dann bei ihrer Kasse angerufen und die sagten mir genau das. Versichert wäre ich nur noch im Elterngeldbezug. So kam ich zu den zwei verschiedenen Aussagen. Kasse 1 sagt man ist die komplette Elternzeit weiter versichert, auch wenn der Arbeitgeber aufhört und man dadurch keinen mehr hat. Die Elternzeit würde trotzdem fortbestehen. Kasse 2 sagt nur im Elterngeldbezug. Da ihr mir jetzt alle auch sagt, dass man in dem Fall nur noch im Elterngeldbezug weiter versichert ist, nehme ich an die Aussage von der Kasse 2 stimmt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...