OliviaÖl
Sehr geehrte Frau Bader, im Moment bin ich in Elternzeit noch bis nächstes Jahr. Da ich erneut schwanger bin, werde ich meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und dann erneut 3 Jahre in Elternzeit gehen. Mein Chef ist schon etwas älter ( ich arbeite in einer Arztpraxis ). Was würde passieren, wenn er nun in den Ruhestand geht, wenn ich in Elternzeit bin. Dann hätte ich ja keinen Arbeitgeber mehr. Verfällt dann somit meine komplette Elternzeit und ich wäre auch nicht mehr krankenversichert? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, das kommt darauf an. Wenn er die Praxis übergibt, bleibt der Vertrag bestehen. Wenn er schließt, kann das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung in der EZ genehmigen. Dann müssen Sie sich um die Frage der KK kümmern. Liebe Grüße NB
Dojii
Deine Elternzeit endet, sobald dein Arbeitsvertrag endet. Noch übrige Elternzeit wandert zurück in deinen Vorrat und kann ggf. bei einem neuen Arbeitgeber noch genutzt werden. Ob du noch krankenversichert bist hängt davon ab, ob du dann noch im Elterngeldbezug bist. Dann wärst du zumindest noch für die restliche Dauer des Elterngeldes weiter versichert. Bekommst du kein Elterngeld mehr müsstest du dich selbst versichern oder ggf. in eine Familienversicherung wechseln, wenn das möglich ist.
OliviaÖl
Ich danke dir für deine Antwort. Es war auch nur eine theoretische Frage. Mein Chef hat bisher nicht vor in den Ruhestand zu gehen. Aber da sich sowas ja ganz schnell ändern kann wollte ich vorbereitet sein. Auch weiss ich, dass man sich entweder selbst versichert oder in die Familienversicherung mit übergeht, wenn der Vertrag endet. Nur hatte ich unterschiedliche Aussagen dazu bekommen, ab wann das passieren wird. So sagte meine Kasse mir z.B. ich wäre so lange weiter versichert, wie ich in Elternzeit bin. Unabhängig von dem Elterngeldbezug. Eine andere Kasse sagte mir genau das was du sagst, dass man nur im Elterngeldbezug noch versichert ist in so einem Fall. Ich möchte mich gerne vorbereiten, auch wenn der Fall vielleicht gar nicht eintritt. So weiss ich dann jetzt z.B. schonmal, dass ich das Elterngeld dann auf 2 Jahre auszahlen lassen werde und nicht auf Eins.
Felica
Beide Aussagen der KK sind korrekt. Deine Deutung aber falsch. Man ist nur solange in EZ wie man einen AG hat. Ohne AG also keine EZ. Ohne EZ ist man allerdings nur solange beitragsfrei versichert wie man EG bezieht. Du siehst, beide Aussagen sagen das gleiche.
OliviaÖl
Ich danke dir :) Ich hatte bei meiner Kasse extra angerufen und gefragt wie es mit meiner Versicherung ist, sollte mein Arbeitgeber in den Ruhestand gehen. Da sagte mir die Dame, so lange ich in Elternzeit bin, bin ich auch weiter versichert. Auch wenn mein Arbeitgeber nicht mehr mein Arbeitgeber wäre und auch wenn ich nicht mehr in Elterngeldbezug wäre. Sie sagte meine Elternzeit gilt dann trotzdem noch weiter. Das hatte mich dann erstmal beruhigt. Dann erzählte mir eine Freundin, dass man eben nur noch im Elterngeldbezug weiter versichert ist, wenn der Arbeitgeber aufhört. Ich habe dann bei ihrer Kasse angerufen und die sagten mir genau das. Versichert wäre ich nur noch im Elterngeldbezug. So kam ich zu den zwei verschiedenen Aussagen. Kasse 1 sagt man ist die komplette Elternzeit weiter versichert, auch wenn der Arbeitgeber aufhört und man dadurch keinen mehr hat. Die Elternzeit würde trotzdem fortbestehen. Kasse 2 sagt nur im Elterngeldbezug. Da ihr mir jetzt alle auch sagt, dass man in dem Fall nur noch im Elterngeldbezug weiter versichert ist, nehme ich an die Aussage von der Kasse 2 stimmt.
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