Blonder-Engel
Guten Tag Frau Bader, bin seit 2 Jahren verheiratet und wir haben 1 Tochter, 14 Monate. Wenn ich mich jetzt von meinem Mann trennen würde, ich mit meiner Tochter ausziehe ( wohnen bei meinen Schwiegereltern mit im Haus), kann er mir dann verbieten das wir zu meinen Eltern ziehen? Müssen wir irgendwo in Miete ziehen? Kann er meiner Mutter Besuchsrecht für meine Tochter einräumen per Rechtsanwalt? Vielen herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort. Liebe Grüße
Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Das mit dem Umgansgercht verstehe ich nicht. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Meinst Du im letzten Absatz Deine oder seine Mutter ? Das Kind ist in der Ehe geboren also habt ihr beide das Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du kannst nicht einfach mit dem Kind ausziehen, ihr müsst Euch schon einig werden bei wem das Kind leben soll. Wie weit wohnen Deine Eltern denn weg ? Ich denke mal Du meinst im letzten Absatz Deine Schwiegermutter. Da sie das genaze Leben Eures Kindes mit ihm in einem Haus gewohnt hat, so hat sie sehr gute Chancen auch vor Gericht einen Umgang einzuklagen, sollte das Kind denn bei Dir bleiben. Das kann sie ganz alleine einklagen, aber ich hoffe mal dass sie so weit nicht gehen muss. Eltern werdet ihr ja bleiben und seine Eltern auch Oma und Opa, unabhängig davon, dass Eure Paarbeziehung gescheitert ist. Am besten Du machst einen Termin beim Jugendamt, Pro Familia, etc. die beraten Dich und unterstützen als Mediator im Gespräch zwischen Euch Eltern.
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