Nora.Nora
Hallo, bei uns in der Kita werden immer wieder Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen geschrieben. Meine Frage ist ob diese in die Personalakte kommen oder ob sie an das Landesjugendamt gemeldet werden müssen und wenn ja, dann von dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße
Hallo, § 17 Abs. 1 ArbSchG räumt den Beschäftigten die Befugnis ein, zu allen arbeitsschutzrelevanten Fragen Stellung zu nehmen. Wenn die AN also dem AG mitteilen, dass eine Gefahr besteht, führt das zu einer Haftungsumkehr. Liebe Grüße NB
WonderWoman
bundesland?
Nora.Nora
Vielen Dank für Ihre Antwort! Und wie sieht das bei einer 8a Meldung aus? Wir haben nähmlich ein Kind (U3) das andere fast blutig beisst. Wir sind der Meinung, dass dieses Kind professionelle Hilfe braucht, unsere Vorgesetzte aber nicht. Wir dürfen den Eltern auch nicht sagen, dass ihr Kind Hilfe benötigt. Nun können wir die Kinder nicht immer beschützen und haben Sorge, dass die Eltern der anderen Kindern uns wegen der "Aufsichtspflichtverletzung" anzeigen. Liebe Grüße
Nora.Nora
Baden-Württemberg 😊
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