Kira1081
Hallo, leider war ich vor meinem Mutterschutz "arbeitssuchend" gemeldet (bezog also ALG1) nun läuft im Juli 2013 mein Mutterschutz aus, und mir würde normaler weise noch ALG1 bis August 2013 zustehen. Was muss ich jetzt machen? Mit Elterngeld und Kindergeld kann ich wohl kaum mein Leben bestreiten geschweige denn die meines Kindes. Vielen Dank für ihren Rat schon mal im vorraus... LG
Hallo, Sie wollen mit dem Kind zuhause bleiben? Dann stehen Sie dem ARbeitmarkt nicht zur Verfügung und bekommen auch kein ArbG I . Es bleiben dann aufstockende Leistungen wie H IV, Wohngeld etc. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Der Vater des Kindes ist für Euch zuständig. Wenn ihr zusammen wohnt als Bedarfsgemeinschaft. Wenn ihr nicht zusammen wohnt in Form von Kindesunterhalt und für Dich Betreuungsunterhalt. Wenn der nicht zahlen kann H4, wobei das Elterngeld als Einkommen gezählt wird, ist ja kein Lohn der ersetzt wird. Oder Du weist Betreuung nach, dann stehst Du dem Markt zur Verfügung und kannst den Rest ALG1 bekommen.
Kira1081
Das ist ja schön gut, aber wie soll mein Freund mich und unsere Tochter mit 1300 Euro ernähren?? (Miete, Strom, Versicherungen, etc) -.- ohhh man aber da kann ich es doch verstehen das soviele Familien keine Kinder haben bzw. haben wollen... Klar wenn ich Betreuung vorweisen kann,daß ich dann für den Arbeitsmarkt frei bin...aber was ist mit der Elternzeit?? und ich möchte meine Kleine (gerade mal 2 Monate) schon gerne selber aufwachsen sehen..
Sternenschnuppe
Hallo Naja, aber das weiß man doch vorher. Also lebt ihr zusammen ? Dann habt ihr doch seine 1300€ + mindestens 300€ Elterngeld und Kindergeld. Macht zusammen 1800€ für drei Personen, wovon ein kleines Kind noch nicht soooo kostenintensiv ist. Wohngeld und Kindergeldzuschlag könntet ihr versuchen.
Sternenschnuppe
Viele heiraten dann auch , Lohnsteuerklasse 3 macht schon einige Euronen mehr im Monat. War auch ein Grund mit für unsere kleine Hochzeit ( standesamtlich nur, die große Feier mit kirchlicher Trauung und Cabrio etc. kam dann 2.5 Jahre später )
Kira1081
Nunja, wir haben leider schlechte Erfahrungen was das mit der Heirat betrifft und wollten es alles langsam angehen lassen, aber meistens kommt es immer alles anders als man denkt!? Somit waren wir ja auch der Hoffnung das ich vorher noch einen Job finde bzw. habe.. aber als ich eine Zusage hatte kam kurz danach die Info...(sie sind schwanger?!) da war es dann um dem Job auch geschehen... (Altenpflegerin)... Hmm ja dann werden wir mal schauen, was das sinnvollste sein wird!? Aber Danke für die schnelle Antwort, hast mir sehr geholfen ;) (auch wenn ich was anderes hätte hören wollen, ist mein erstes Kind) LG
Sternenschnuppe
Aber was wäre denn Deine Wunschantwort gewesen, wenn ich fragen darf ? Wegen dem Job warst Du sehr schlecht beraten, Du hättest nix sagen müssen wegen der Schwangerschaft und hättest Kündigungsschutz gehabt. Hätten sie Dich nicht einsetzen können , wärest Du bezahlt freigestellt worden, was Dein Elterngeld sehr erhöht hätte.
Kira1081
hmmm, naja das mir das ALG1 noch gezahlt wird, vielleicht.... aber das wäre natürlich zu schön um wahr zu sein, aber erklärt sich auch von selbst...bin ja nicht vermittelbar..wie du ja geschrieben hast. Ja das mit dem nicht richtig beraten...stimme ich dir zu....das bin ich wirklich nicht, da man von einem Amt zum nächsten geleitet wird und jeder was anderes sagt -.- aber habe auch gelesen, wegen dem Kündigungsschutz müsste man länger wie 6 Monate (Probezeit) angestellt sein?? (und ich hatte die Stelle gerade mal 2 Wochen--> dumm gelaufen sag ich da nur) Wie beantrage ich denn Elternzeit überhaupt, habe ja z. Zeit keinen Arbeitsvertrag?? Kannst du mir da auch helfen?
Sternenschnuppe
Hallo Das mit dem Kündigungsschutz stimmt nicht, der wäre sofort da gewesen. Aber ist ja nun auch egal, ist ja eh alles viel zu spät. Elternzeit hast Du nicht. Die gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat. Du kannst dem Amt mitteilen dass Du nach Ablauf des Mutterschutzes vorerst nicht zur Vermittlung stehst, da Du Dich um Dein Kind kümmern möchtest. Sie mögen Dir Deinen Restanspruch bitte mitteilen. Und dann ganz wichtig wenn Hochzeit nicht geplant. Splitte das Elterngekd auf 2 Jahre, sonst musst Du die Krankenkasse für Dich in einem Jahr selbst bezahlen.ist beitragsfrei solange man Elterngeld bekommt.
Mamamomo
Kann nicht dein Freund Elternzeit nehmen, solange du noch Anspruch auf ALG hast, und du in der Zeit ALG beziehen? Dann wärt ihr doch wahrscheinlich zunächst finanziell besser gestellt, oder? Ausserdem hättet ihr dann ein bisschen Zeit zu dritt! (Entschuldige, falls ich Unfug schreibe, ich fange gerade selber erst an mich mit diesen Themen auseinanderzusetzen.)
Sternenschnuppe
Er 65% oder 67% Elterngeld und sie Arbeitslosengeld und Elterngeldmonate verschenkt.
Mamamomo
Aber ihr ALG ist doch vielleicht höher als 300euro+33% von seinem netto. Ausserdem verschenken sie zwei Elterngeldmonate doch sowieso, wenn er keine nimmt?
Sternenschnuppe
Wieso 300 + 33% von seinem Netto ? Sie spart sich ihre ALG1 Zeit doch nur auf. Elterngeld kann man nicht aufsparen. Und sie will auch gar nicht arbeiten, wäre also auch noch betrügerisch.
Mamamomo
entschuldige meine unklare Schreibweise.. nur noch mal zur Erläuterung: jetzt bekommt er 100% von seinem Netto und sie 300Euro. Wenn er 67% von seinem Netto bekäme, und sie ihr ALG, hätten sie in der Summe mehr Geld, wenn letzteres mehr wäre als 300 + 33% von seinem netto. Aber klar, wenn sie auf keinen Fall arbeiten will ginge es natürlich nicht. Allerdings wäre dann das Kind ja gut von ihrem Freund betreut, falls sie Arbeit bekäme.
Sternenschnuppe
Ok, Rechnung geschnallt :-) Müsste man nur wissen wie hoch ihr ALG ist. Aber wie auch immer, sie will das Kind betreuen, was ich verstehe im ersten Jahr und steht dem Markt nicht zur Verfügung. Daher ist ALG1 eh legal nicht möglich. Es bleibt Kindergeldzuschlag und Wohngeld, wenn sie da nicht drüber liegen. Denn 1800€ ist nicht wenig zu dritt
Kira1081
Hallo, also das mit dem nicht arbeiten gehen wollen, ist so im Ansatz nicht richtig. Ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen, aber auch wenn mein Mann die Elternzeit nehmen würde, (ich hoffe er nimmt mir das jetzt nicht übel, wäre er zu ängstlich sich um unsere kleine Mia zu kümmern, also so mit ihr beschäftigen macht er toll, aber alles andere drum herum wäre er überfordert besonders da wir noch einen 2 Jahre alten Hund haben). Daher ist es nunmal vom Vorteil das ich in Elternzeit bin und bleibe.... Da ich ein 2 Monate altes Baby noch keinem fremden überlassen möchte, das bring ich einfach nicht übers Herz. Somit werde ich versuchen das mit dem Wohngeld bzw. wie Sternschnuppe das erwähnt hat. Ansonsten bleibt erstmal alles wie gehabt. LG Und danke für den Rat
SumSum076
Ja, aber... Variante 1: 1. Jahr: Er 65% Elterngeld + Sie ALG1 2. Jahre: Er 100% Lohn + Sie (evtl wg Kinderbetreuung, schlechter Arbeitsmarkt) nix Variante 2: 1. Jahr: Er 100% Lohn + Sie: Elterngeld 2. Jahr: Er 100% Lohn + Sie: ALG1 Ich sehe das so, dass in der ersten Variante 35% Lohn und ihr Elterngeld fehlen... Gruß Sabine
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