Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss man beachten wenn man als Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigt?

Frage: Was muss man beachten wenn man als Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigt?

franzi_85

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Hallo, Ich hab noch Elternzeit bis Ende Januar. (Geb 01.02.16) Mein Chef hat keinen Arbeitsplatz für mich. Ich hab mich wo anders beworben. Da könnte ich anfangen. Gibt es was was ich beachten muss während der Elternzeit? Kündigungsfrist? Mit freundlichen Grüßen Franzi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso, Sie wollen bei einem anderem AG in der EZ arbeiten. Da brauchen Sie die Zustimmung vom alten Ag, aber keine Kündigung Liebe Grüße NB


mellomania

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sind das bis zu 30 h? dann hole vom chef die gehmigung, woanders teilzeit wärend der elternzeit zu arbeiten. DANN kannst du da anfangen. das 3.jahr elternzeit würde ich noch dranhängen. was, wenn dir der neue job nicht gefällt? dann hast gar nix...


Mitglied inaktiv

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Ähmmm, warum willst du kündigen? Wenn dein AG keine Arbeit für dich hat, dann ist das sein Problem. Sinn und zweck der EZ ist ja eben genau der, das Frau/Mann weiß, wenn die EZ vorbei ist habe ich wieder einen Job. Der AG MUSS damit rechnen und entsprechend planen, sprich nicht einfach die Stelle dauerhaft neu besetzen. Ansonsten ist es sein Problem wenn er nach der EZ plötzlich da jemanden zuviel hat. Wenn er keine Arbeit mehr hat, dann muss er DIR kündigen. Und das kann er frühstens am ersten tag nach der EZ. Bis die Kündigung dann wirksam ist, muss er dir das Gehalt zahlen. Selbst dann wenn er dich freistellt. Dir dagegen steht es dann frei das du Kündigungsschutzklage einreichst - wozu geraten wird - und schaust ob du eine Abfindung evtl noch bekommst oder man sich vor Gericht bzw meistens davor einigt. Kündigungsschutzklage bietet sich auch deshalb an weil sonst unter Umständen eine Sperre beim Arbeitsamt droht - die gehen nämlich sonst gerne davon aus das man die Kündigung aufgrund eigenen Verhaltens provoziert hat. Und eine Sperre droht auch wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Davon ab könntest du auch im Zweifel die EZ verlängern und mit Zustimmung des AG woanders arbeiten. Darf halt kein direkter Konkurrent sein. Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Sofern du eine Kinderbetreuung hast und er AG dir bescheinigt das er keine geeignete TZ-Stelle innerhalb der EZ hat, kannst du unter Umständen sogar anteilig ALG1 bekommen bis du was neues hast. Wenn Du jetzzt schon was neues hats, ist das in VZ oder in TZ? Weil wenn in TZ wie gesagt würde ich die EZ verlängern, das OK vom AG holen und dann innerhalb der EZ bei dem anderen AG arbeiten. Dann kannst du wenn die EZ endgültig ausläuft immer noch schauen ob du wirklich kündigst und beim neuen bleibst oder doch noch was neues suchst weil der doch nichts ist oder du zu deinem eigentlichen AG zurück gehst. Vor allen, weil solange du dich in EZ befindest ist deine Krankenversicherung gesichert. Was wenn es mit dem neuen Job nicht so klappt? Davon ab, innerhalb der EZ kannst du mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Nur wenn du taggenau zum Ende der EZ kündigst musst du 3 Monate vorher kündigen. Alles Dinge welche ich berücksichtigen würde, deshalb der vollständiger halber.


franzi_85

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Es wäre Teilzeit. Und es ist ein Konkurrent zu meinem jetzigen Chef.Mein jetziger Chef hat mir schon nen job, aber halt nur von 13:30-19 Uhr täglich. Da habe ich keine Kita mehr für die kinder. Also muss ich nicht kündigen sondern. Die EZ verlängern und ihn um zustimmung beten? MfG Franzi


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