His History
Ich bin seit 8. März 15 im Mutterschutz und habe einen Teilzeitvertrag der am 30. April 15 ausläuft und endet. Somit bin ich ab Ende April arbeitslos und im Mutterschutz. Muss ich mich trotzdem arbeitslos melden? Und was kann ich an Geldern/Unterstützung beantragen? Wie ist das wenn ich das Jahr zu Hause bleiben möchte wegen dem Kind? An welche Stelle kann/muss ich mich wenden? Ich würde gern ein halbes oder ein Jahr zu Hause bleiben und dann wieder Teilzeit anfangen, weiß aber nicht ob und welche Zahlungen mir zustehen. Über Informationen in der Richtung bin ich sehr dankbar. Liebe Grüße Catherine
Hallo, 1. Sie bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes Leistungen von der KK in Höhe von Krankengeld 2. Ansonsten hätten Sie das Ende des Vertrages schon lange der Agentur f Arbeit melden müssen - um nach dem JAhr Leistungen zu bezihen (anteilig für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen) 3. Ansonsten natürlich EG u KG Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Je nach Einkommen (dazu zählt auch Elterngeld) gibts Wohngeld und Kinderzuschlag. Musst Du aber beantragen. Luvi
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