Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich beim Anhängen übriger Elternzeit beachten?

Frage: Was muss ich beim Anhängen übriger Elternzeit beachten?

Piedy12

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Liebe Frau Bader, am 14.7.2011 kam mein erstes Kind zur Welt, damals habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Mein zweites Kind wurde am 30.10.2013 geboren. Ich habe also die erste Elternzeit unterbrochen und erneut 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die erste Elternzeit lief also vom 14.7.2011 bis zum 29.10.2013, die zweite vom 30.10.2013 läuft jetzt noch bis 29.10.2016. Nun möchte ich gerne den Rest der ersten Elternzeit (8 Monate und 13 Tage?) noch hinten dranhängen. Geht das, und wenn ja, was muss ich tun? Und stimmt das mit den 8 Monaten und 13 Tagen oder dann einfach bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag meiner ersten Tochter? Also bis 13.7.2017? Reicht wieder ein Brief an den Arbeitgeber oder muss ich sonst noch was beachten? Besten Dank und freundliche Grüße!


Sternenschnuppe

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Entscheidend ist ob Du damals die Übertragung der restlichen Elternzeit bis zum 8. Geb. beantragt hast und dies schriftlich genehmigt wurde. Über ist nur das was damals bis zum 3. Geburtstag fehlte. Hast Du es schriftlich musst Du es ich meine 12 oder 13 Wochen vorher formlos melden. Hast Du es nicht, dann wäre es Kulanz des AG und Du mussz fragen.


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