Piedy12
Liebe Frau Bader, am 14.7.2011 kam mein erstes Kind zur Welt, damals habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Mein zweites Kind wurde am 30.10.2013 geboren. Ich habe also die erste Elternzeit unterbrochen und erneut 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die erste Elternzeit lief also vom 14.7.2011 bis zum 29.10.2013, die zweite vom 30.10.2013 läuft jetzt noch bis 29.10.2016. Nun möchte ich gerne den Rest der ersten Elternzeit (8 Monate und 13 Tage?) noch hinten dranhängen. Geht das, und wenn ja, was muss ich tun? Und stimmt das mit den 8 Monaten und 13 Tagen oder dann einfach bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag meiner ersten Tochter? Also bis 13.7.2017? Reicht wieder ein Brief an den Arbeitgeber oder muss ich sonst noch was beachten? Besten Dank und freundliche Grüße!
Hallo, beantragen können Sie es, ein Anspruch besteht nicht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Entscheidend ist ob Du damals die Übertragung der restlichen Elternzeit bis zum 8. Geb. beantragt hast und dies schriftlich genehmigt wurde. Über ist nur das was damals bis zum 3. Geburtstag fehlte. Hast Du es schriftlich musst Du es ich meine 12 oder 13 Wochen vorher formlos melden. Hast Du es nicht, dann wäre es Kulanz des AG und Du mussz fragen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt . Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer In einem Gesprä ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit