Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich bei Teilzeitarbeit in Elternzeit (auch bei Jobwechsel) beachten?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was muss ich bei Teilzeitarbeit in Elternzeit (auch bei Jobwechsel) beachten?

Piranja

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Ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen AG beantragt und möchte nun nach 1 Jahr wieder in den Beruf einsteigen mit 4 Tagen. Mit dem Antrag auf Elternzeit habe ich auch optional Teilzeit beantragt. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG die Teilzeit verweigern? 2. Stimmt es, dass die wöchentliche Stundenzahl von 30 nicht überschritten werden darf, um den Kündigungsschutz in der Elternzeit nicht zu verlieren? 3. Gibt es eine Mindeststundenzahl? Gleichzeitig habe ich eine interessante Stelle bei einem anderen Arbeitgeber gefunden, auf die ich mich eigentlich gerne bewerben möchte. Ich habe gelesen, dass u. U. die Elternzeit beim alten AG gemeldet bleibt, ich aber bei dem neuen Teilzeit arbeiten kann, wenn der alte AG damit einverstanden ist. 1. Kann der alte AG die Zustimmung verweigern? Aus welchen Gründen? 2. Wenn ich offiziell kündigen würde, verliere ich damit meinen Kündigungsschutz aus der Elternzeit komplett oder wird der auf den neuen Arbeitsvertrag automatisch übertragen? 3. Falls nicht: Angenommen ich würde nach der Probezeit beim neuen AG gekündigt, könnte ich dann wieder zu meinem alten AG zurück? Viele Grüße Piranja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Weniger als 15 AN o betriebl. Gründe 2. 15-30 Std gehen 3. s.2 4. Betriebl. Gründe 5. Ohne EZ kein Kü-Schutz 6. Nein Liebe Grüsse, NB


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