luisa___
Re: Was muss ich bei neuem Arbeitsverhältnis während der Elternzeit beachten? Antwort von luisa___ am 17.09.2013 Ja, die Firma hat mir einen unbefristeten Vertrag angeboten. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Nun würde ich natürlich gerne für den Zeitraum der Probezeit den "doppelten Boden" beibehalten. Nach Ablauf der Elternzeit könnte ich mich dann für einen der beiden Verträge entscheiden. Geht das? Mit Sachverhalt meine ich, ob der neue AG auch zustimmen muss, dass ich in meiner alten Firma als ruhender Mitarbeiter bis zum Auslauf der Elternzeit weiter geführt werde. Eine Alternative wäre, dass ich meinen alten AG um einen Aufhebungsvertrag bitte. Für einen 30 h Job ist das nicht meine 1. Wahl... Den neuen AG möchte ich aber jetzt auch nicht unberdingt um eine Befristung bitten. Oder meinen Sie, das wäre der richtige Weg?
Hallo, ich würde es einfach mals so machen, der neue Ag muss nur wissen, dass Sie noch in EZ sind Liebe Grüsse, NB
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