Liebe Frau Bader, ich bräuchte Ihre Unterstützung bei einer Fragestellung. Folgende Fakten: Ich bin derzeit in Elternzeit mit unserer ersten Tochter, geb. 27.12.2012, Elternzeit beträgt 2 Jahre. Nun bin ich wieder schwanger (10. Woche). Heute hat mein Chef mich angerufen ob ich für 12 h arbeiten möchte da Not am Mann ist. Ich würde das gern machen auch um das Elterngeld für das 2. Kind etwas aufzubessern. Weiterhin ist zu erwähnen, dass wir dieses Jahr planen umzuziehen, ca. 350 km so dass ich meine Arbeit dann nicht weiterführen könnte. Nun meine Fragen zum Vorgehen: Ich möchte eigentlich meine Elternzeit nicht beenden sondern die 12 h über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag regeln. Ist das vorteilhafter? Wenn wir dann bspw. im August umziehen, mein Mutterschutz aber erst im November beginnt, kann ich die Zusatzvereinbarung dann kündigen oder gefährde ich damit meinen ja ruhenden Arbeitsvertrag? Welches Vorgehen würden sie vorschlagen und welche Tipps würden sie mir geben in Bezug auf was zu beachten wäre. Vielen lieben Dank!
von happymum12 am 03.06.2014, 19:53