Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was kann ich Tuen wenn die Mutter den Umgang verhindert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was kann ich Tuen wenn die Mutter den Umgang verhindert

Vater_aus_Leidenschaft

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Hallo, ich bin Vater meines mitlerweile 3 1/2 Jährigen sohnes. Ich habe versucht 2 Jahre eine Beziehung mit der Mutter meines Kindes zu führen was aber kläglich gescheitert ist.In dieser Zeit habe ich jeden Tag mit meinem Sohn verbracht. Sie hat das alleinige Sorgerecht und seit der Trennung haben wir zwar müdliche absprachen getroffen diese wurden aber immer wenn die mutter der Meinung war das es nicht passt geändert. Ich habe eine 50 / 50 teilung vorgeschlagen was wir auch 1 woche versucht haben Ihr aber nicht gepasst hat. Nun zu der Jetzigen situation... Sie will mir verbieten das wenn ich meinen kleinen habe besuch von freunden bekomme .. ich weiss das darf sie nicht sie will es aber mit mir schriftlich vereinbaren. Nun habe ich Ihr gesagt, dass diese kleigkeiten doch erst geklärt werden sollten wenn wir die Sorgerechtsfrage geklärt haben. ( das Sorgerecht will Sie mir nicht geben ) und ich müsste es einklagen... ICh habe mich in den zwei jahren des Zusammenlebens immer nach der Arbeit um unser Kind gekümmert sowie natürlich alle Wochenenden und auch die 3 Gemeinsammen Urlaube in der Beziehung mich mehr um Ihn gekümmert als Sie. Er Liebt mich serh und ich Ihn. Da ich Ihn eigentlich dieses Wochenende hätte, Sie mir aber mein Umgangsrecht dieses We verweigert, weil ich nicht zugestimmt habe das wenn ich den kleinen habe NUR mit ihm was unternehme ....was kann ich tuen ? Nächste woche Wollen wir uns einen Mediator suchen und dann schauen wir weiter wie es klappen kann Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mich schnellstens an das Jugendamt wenden zur Vermittlung. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, bleibt Ihnen nur, die Sache gerichtlich klären zu lassen. Und ich würde auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Aus Erfahrung kann ich Dir nur raten zügig zwei Klagen einzureichen, Sorgerecht und einenanständige Umgangsregelung. Mit den Vorstellungen die sie hat wird es nie einen Nenner geben bei dem sich keiner verbiegt und erpressbar macht. Dass sie es mit Dir machen kann zeigt Dein Text, steig jetzt aus und lasse es handfest festlegen. Zum Schutze des Kindes und sein Recht auf Verlässlichkeit.


Vater_aus_Leidenschaft

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Wow das ging ja Super schnell, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte gehoft das ganze eventuell ohne gericht zu regeln und wollte daher nächste Woche einen Mediator aufsuchen zusammen mit Ihr. Falls das nichts bringt, muss der Weg ehh gegangen werden. Sie ist sogar soweit, dass Sie vor gericht lügen will was unsere Beziehung angeht ... Ich habe 2 Jahre bei Ihr gewohnt jedoch ohne mich um zu melden ... zusätzlich will sie noch aufführen, dass ich ab und an Bier trinke ... kann das ein Problem werden ?? Wie würdet Ihr mit der Situation umgehen und vorallem was mache ich dieses WE ?? eigentlich habe ich Ihn doch ...


Sternenschnuppe

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Siehe oben.... Gericht, alles andere ist vergeudete Zeit in der Dir das Kind immer mehr entfremdet wird. Hat mein Mann jahrelang durch. In dem,Alter dauert das ganz kurz und schon darfst Du nur noch begleiteten Umgang haben, da das Kind Dich ja nicht mehr so gut kennt. Die Kinder meines Mannes wohnen jetzt bei uns, aber es waren fast 10:Jahre Horror für alle ! Er hat auch immer gehofft....und auf Beratungen vertraut....


luvi

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Hallo, Mach das gemeinsame Sorgerecht übers Amtsgericht. Reiche einen formlosen Antrag mit kurzer Darstellung der Situation ein. Begründe, warum du das gemeinsame gerne möchtest. So teuer ist das nicht. Geh zum Jugendamt und vereinbare eine verbindliche Umgangsregelung. Natürlich kann sie dir nicht vorschreiben, ob und welche Leute du treffen darfst in deiner Umgangszeit. Lass dich von ihr nicht zum Hampelmann machen. LG luvi


cube

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Ja, du kannst natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen und Umgangsregelungen festlegen lassen. Ein Mediator hört sich doch gut an - vielleicht gelingt es euch, ach ohne Richter eine Einigung zu finden. Warum habt ihr denn eigentlich kein gemeinsames Sorgerecht? Denn eigentlich hat man dieses ja automatisch... Hast du bei der Trennung freiwillig darauf verzichtet oder ist dies aus irgendwelchen Gründen auf die Mutter alleine übertragen worden?


cube

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Du fährst hin wie ursprünglich vereinbart und holst euren Sohn ab. verweigert sie die "Herausgabe" kannst du ihn natürlich nicht mit Gewalt holen - kannst aber sehr wohl dokumentieren, dass du wie vereinbart da warst, sie dir den Umgang aber verweigert hat. Bzgl. des Bier trinkens: das ist nur ein Problem, wenn du täglich (bzw. an den Umgangstagen) so trinkst, dass man unterstellen könnte, du wärest dann nicht mehr zu 100% in der Lage, deine Aufsichts- und Fürsorgepflicht zu erfüllen. Trinkst du abends, wenn der Kleine im Bett ist, mal ein Bier oder mal eines zum gemeinsamen Essen, ist das sicher kein Thema. Trinkst du aber an jedem Umgangstag regelmäßig in seinem Beisein Bier, würde mich das auch stören. Auch bei meinem Mann. Ist einfach kein gutes Vorbild.


luvi

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Cube, Gemeinsames Sorgerecht hat man NICHT automatisch nach einer Trennung, nur wenn man verheiratet war. Waren die beiden nur so zusammen, muss das gemeinsame Sorgerecht extra beantragt werden. Viele Paare machen das bereits, wenn sie gemeinsam mit dem gemeinsamen Kind zusammen leben. Stimmt die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zu, kann das auch kostenlos übers Jugendamt geregelt werden. Bier, das ab und zu Mal, auch im Beisein des Kindes getrunken wird, steht dem gemeinsamen Sorgerecht nicht entgegen. LG luvi


cube

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Ich frage mich dennoch, warum das gemeinsame Sorgerecht damals nicht beantragt wurde. Als nachweislicher Vater hat er ja ein Recht darauf. Ich sprach auch nicht von mal ein Bier, sondern von regelmäßigem Konsum während des Umgangs, der MICH persönlich stören würde.


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