Mitglied inaktiv
Hallo! Folgendes Problem: Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und befinde mich zur zeit im Mutterschutz. Mein Lebenspartner kann mich finaziell nicht unterstützen. Ich habe jetzt Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Erziehungsgeld beantragt. Das Problem wenn das Mutterschaftsgeld weg fällt könnte ich von dem rest grade mal die laufenden Kosten bezahlen Miete, Strom, Versicherung etc. Besteht die möglichkeit noch irgendwas zu beantragen an Geld? Wenn ja was und wo kann man das beantragen? Ich bin wirklich verzweifelt und weiß nicht mehr weiter, kann nachts nicht mehr schlafen, weil ich angst habe das ich das alles nicht schaffe mit der finaziellen Situation und ich möchte nicht das mein Sohn darunter leiden tut. Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Danke schon mal im vorraus. Mfg Maraike
Mitglied inaktiv
Wie wär`s denn mal mit arbeiten gehen? Wenn Du im Mutterschutz bist hast Du ja einen Arbeitsplatz: also nutz ihn!
Mitglied inaktiv
Tja.. wenn IHR in eheähnl. GEMEINSCHAFT lebt, dann kannst Du nicht von Dir alleine schreiben... Was heißt "der Vater kann mich nicht unterstützen"? Warum sollst Du alleine finanziell für das Kind sorgen? Grunsätzlich ist er dem Kind aber auch Dir unterhaltsverpflichtet. Wenn nicht: Sozialhilfe oder eben ALG2. Die klären dann zur Not, ob der vater zahlen kann. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Du kannst ergänzendes Hartz 4 beantragen, jedoch wird immer und überall der Verdienst deines Lebensgefährten mit rein gerechnet. Solltest du keinen Anspruch auf Hartz4 haben kannst du den zusätzlichen Kinderzuschlag beantragen. Dein LG hat allerdings die Pflicht sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen und für den Unterhalt des Kindes und auch für dich zu sorgen!!! Und so wird das auch jedes AMt sehen und behandeln wo du irgendwelche Stütze beantragst. LG
Mitglied inaktiv
sorry aber deinen beitrag finde ich unmöglich. ES muß doch auch möglich sein dsa nicht jeder sofort nach dem Mutterschut wieder arbeiten gehen muß. Und betreuung für so kleine kann sehr teuer werden, denn nicht überall gibts krippenplätze. gruß tine
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn ihr in eheähnlicher gemeinschaft lebt, dann seit ihr beide für euren gemeinsamen unterhalt zuständig. Da kann er nicht sagen "kann ich jetzt nicht" Beantragen kannste ein paar dinge, aber überall wird sein "verdienst" mit einberechnet. Übrigens sollte er sich auch an der Miete beteiligen wenn er schon bei euch lebt. Du kannst beantragen Kindergeldzuschlag, da wird ermittelt ob ihr in der lage seit euch zu ernähren aber euren sohn nicht http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=194&rqc=2&ls=false&ut=0 wenn das abgelehnt wird, weil ihr zuwenig habt, dann Harz4 ansonsten wohngeld noch ansonsten steht dir vom Kindsvater Unterhalt zu, nachdem er bei euch lebt, heißt das einfach das er naturalunterhalt zahlen sollte d.h. sich an euren lebensunterhaltskosten beteiligt. viele grüße tine
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