Hallo Frau Bader,
mein Mann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun kam sein Elterngeldbescheid, wo das maßgebliche Einkommen vor Geburt des Kindes OHNE jegliche Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. Es wurden nur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Mich stört daran, dass bei den jährlichen Einkünften von "Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung" gesprochen wird. Dadurch ist sein maßgebliches Einkommen natürlich viel höher, was - natürlich - das Elterngeld mindert.
Ist das so rechtens?
Vielen Dank.
Schneck78
von
Schneck78
am 21.07.2013, 16:00
Antwort auf:
Was ist mit "Pflichtbeiträge zus Sozialversicherung" gemeint?
Hallo,
Neben den Steuerabzügen finden auch Abzüge für gesetzliche
Sozialabgaben statt: Es werden 9 Prozent des Einkommens
für die Kranken und Pflegeversicherung, 10 Prozent für die
Rentenversicherung und 2 Prozent für die Arbeitsförderung
abgezogen, sofern eine Versicherungspflicht in dem jeweiligen
gesetzlichen Sozialversicherungszweig bestanden hat.
Der Pauschalabzug für die Kranken und Pflegeversicherung erfolgt nicht bei freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
Was ist mit "Pflichtbeiträge zus Sozialversicherung" gemeint?
oT
von
Schneck78
am 21.07.2013, 16:02