Schneck78
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Es ist doch aber ungerecht, wenn bei gesetzlich Versicherten die KV und PV abgezogen werden und bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht. Was hat das für einen Hintergrund? Wie ist das dann bei Hinzuverdienst in der Elternzeit: Vorher war mein Mann über den BMG der SV, d.h. freiwillig gesetzlich versichert. Während der Elternzeit wird er mit dem Hinzuverdienst unter die Grenzen der SV kommen. Ist er dann wieder pflichtversichert in der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße Schneck78
Hallo, Pflichtversicherte haben da eben einen Vorteil. Evtl. kann er dann wieder in die Pflichtversicherung Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich beziehe Elterngeld und nun stell ich mir dummerweise die Frage, ob ich die gesetzlichen Pflichtbeiträge zur Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung über das Elterngeld zahle oder nicht??? Danke für Ihre Hilfe :)
Hallo Frau Bader, mein Mann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun kam sein Elterngeldbescheid, wo das maßgebliche Einkommen vor Geburt des Kindes OHNE jegliche Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. Es wurden nur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Mich stört daran, dass bei den jährlichen Einkünften von "Pflic ...
Hallo, ist der Beitrag zur FREIWILLIGEN gesetzlichen Krankenversicherung ein Pflichtbeitrag zur Sozialversicherung beim Elterngeld? Danke, Julia
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