Mitglied inaktiv
hallo frau bader! mein erziehungsurlaub habe ich für zwei jahre beantragt, er würde eigentlich am 16.12.2005 wenden. anfang august habe ich nun ein schreiben von meinem arbeitgeber (kirchliches kh) bekommen, ich müßte mich innerhalb von drei wochen entscheiden, ob ich wiederkomme oder weiter in ezu gehe. eigentlich würde ich gerne wieder arbeiten, weiß aber, das ich meine alte stelle nicht wieder bekomme, da sie fest besetzt wurde. ich habe auf einer intensivstation gearbeitet in 75%. jetzt würden sie mich -wenn ich wieder käme- auf eine "normale" station im kh stecken. das ist in meinen augen keine gleichwertige stelle, es fehlen zum einen die nachtdienste (auf intensiv wird im 3schichtsystem, auf den anderen stationen im 2schichtsystem gearbeitet) und zum anderen ist die arbeit ja doch etwas "anspruchsloser" (sorry, finde keine richtige formulierung). damit meine ich, das der umgang mit intensivpflegepatienten und beatmungsmaschinen etc doch eine andere ist. hilfe! verstehen sie mich halbwegs? nun habe ich entschieden, das wenn sie mir wirklich meine alte stelle nicht wieder geben wollen, ich weiterhin in ezu gehen möchte. ich habe am 21.08.2003 zwillinge bekommen und zwei jahre ezu beantragt. kann ich nun noch die anderen drei jahre nachträglich beantragen, weil sich das gesetz zur übertragung ja während meines ezus geändert hat? und muß mein arbeitgeber mir die übertragung gewähren oder kann er ablehnen? wenn er ablehnen kann, kann er die verlängerung um das "normale" dritte jahr erziehungsurlaub auch ablehnen? achso und darf er mir überhaupt einen so frühen termin nenne, bis zu dem ich mich entschieden haben muß? bis wann kann ich denn ezu verlängern? vielen vielen dank für ihre antwort!
Hallo, wichtig ist, was im Vertrag steht. Sie können eine Verlängerung beantragen. Gruß, NB
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