Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Warum wird Minijob bei Elterngeldberechnung als brutto gesehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Warum wird Minijob bei Elterngeldberechnung als brutto gesehen?

PaulCarla

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Hallo ich habe heute meinen Bescheid über das Elterngeld bekommen, meine Tochter ist am 16.05. geboren. Ich hatte vor der Geburt eine Teilzeitstelle und einen Minijob(in dem ich variabel so zwischen 50 und 150 Euro verdient hab). Beides wurde berücksichtigt aber der Verdienst aus dem Minijob wurde mit meinem Bruttolohn zusammen gerechnet und davon sind dann die Abzüge runter gegangen...aber eigentlich ist doch so eine Minijob schon Netto.... Ist die Berechnung richtig....? Herzlichen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten rechnen Sie mal mit dem offiziellen Rechner des Ministeriums nach: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


PaulCarla

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Das wollte ich schon aber dort kann man auch nur sein Bruttogehalt angeben.....


Sonni74LS

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Also, wenn ich den Elterngeldrechner öffne steht bei mir das hier: "Wie hoch war Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen pro Monat in den letzten 12 Monaten vor der Geburt? "


PaulCarla

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Ja das stimmt aber das ist bei mir nicht so einfach.....mein Hauptberuf ist im Schichtdienst und ich glaube die steuerfreien Zuschläge werden nicht mit angerechnet....die zu versteuerden aber schon....somit ist mein Nettogehalt (vom Hauptberuf/teilzeit) nicht gleich das Nettogehalt welches fürs Elterngeld genommen wird......


PaulCarla

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Nun hab ich mir das nochmal alles genau angeguckt...es stimmt doch:)!


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