Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Warum keine Krankenversicherungsbeiträge in Elternzeit?

Frage: Warum keine Krankenversicherungsbeiträge in Elternzeit?

gluecksstern81

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Sehr geehrte Frau Bader, momentan befinde ich mich im dritten Jahr Elternzeit im Angestelltenverhältnis. Die ersten beiden Elternzeit-Jahre habe ich immer Krankenversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung) zahlen müssen (ca175,-mtl). Seit einigen Monaten muss ich laut Krankenkasse keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, weil mein Arbeitgeber mich "jetzt wieder angemeldet" hätte oder so ähnlich für 2019. Ich verstehe den Sachverhalt jetzt überhaupt nicht. Ist das so rechtens? Ist da ein Fehler unterlaufen? Vielen Dank. gluecksstern


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da stimmt was nicht. Wenn Sie pflichtversichert gewesen sind, hätten Sie die ersten beiden Jahre gar nichts bezahlen müssen. Sie sind dann beitragsfrei weiter versichert. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie abgemeldet hat, ist das sein Fehler, dann muss er sehen dass er das wieder in Ordnung bekommt. Oder Ihnen die Beiträge ersetzen. Liebe Grüße NB


Felica

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Da würde ich auch mal nachfragen. Weil wenn du Pflichtmitglied in der gesetzlichen bist, hättest du in der kompletten EZ nicht zahlen müssen. Im ersten Jahr so wieso nicht weil über das EG zusätzlich versichert. Problem wird sein, das evtl schon alle Fristen abgelaufen sind. Ich würde also mal morgen ganz dringend bei der KK nachfragen was da schief gelaufen ist. Mein Verdacht, Dein AG hat dich bei der KK falsch gemeldet, nämlich dich statt in EZ befindlich zu melden, dich komplett abgemeldet. Du hast dann irgendwann Post bei der KK bekommen das du dich selbst versichern müsstest und statt da nach zu haken, hast du das einfach hingenommen. Das wäre dann richtig doof gelaufen.


gluecksstern81

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Vielen Dank. Nach einigem Hin- und Her hat sich heute herausgestellt, dass 1. eine Freiwillige Krankenversicherung mit Beginn meines Arbeitsverhältnisses vorlag, da ich eine bestimmte Bruttogrenze wohl überschreite und nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliege Allerdings habe ich diese Zahl auf meinen Gehaltsabrechnungen nie gesehen. Mit Beginn der Elternzeit (und Elterngeld) wurde mir dies zum Nachteil (also dass ich nicht gesetzlich pflichtversichert war), da ich somit im Vergleich zu vorher Pflichtversicherten dann die Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen musste. Damals hatte ich nachgehakt bei der Krankenkasse und mir wurde gesagt, dass wäre schon der niedrigste Betrag, den sie bei mir ansetzen könnten (ca.175,-mtl). 2. Mein Arbeitgeber hat den Fehler gemacht, mich ab 01.01.19 als Arbeitnehmer anzumelden obwohl Elternzeit bestand (alles laut Krankenkasse), weshalb mir die Krankenkasse dann (da ich einen Dauerauftrag laufen hatte) immer wieder die Beträge zurücküberwiesen hat. Irgendwann haben Sie mich angerufen, da es mir nicht aufgefallen ist und dann habe ich den Dauerauftrag gestoppt. 3. Jetzt soll ich die Beträge, die mir die Krankenkasse immer wieder zurücküberwiesen hat seit Jahresbeginn, wieder auf einmal nachzahlen. Das kann ich natürlich nicht und ich frage mich auch, ob das alles so rechtens ist, mein Fehler war es nicht dass es so gelaufen ist. 4. Die Sachbearbeiterin der KK fragte mich, ob ich mit dem selben Bruttogehalt in diesem Jahr wieder einsteigen würde und wenn nicht, solle ich ihr das sobald ich es weiß melden. Da ich alleinerziehend mit Kleinkind bin (ohne Kitaplatz), werde ich natürlich finanziell sehr absteigen. a) welche Auswirkungen hat es auf die diesjährigen Krankenversicherungsbeiträge, wenn ich noch in diesem Jahr ein paar Monate sehr viel weniger verdiene-möglicherweise auch freiberuflich bei einem neuen Arbeitgeber? b) bin ich verpflichtet, die mir fälschlicherweise zurücküberwiesenen Beiträge seit Jahresbeginn an die Krankenkasse zurückzuzahlen? Die Meldungen meines Arbeitgebers (es erfolgten wohl mehrere innerhalb der letzten zwei Jahre) waren wohl auch für die Sachbearbeiterin sehr unübersichtlich, aber fälschlicherweise zurücküberwiesen an mich wurde aufgrund der Meldung meines Arbeitgebers zu Jahresbeginn. Vielen Dank.


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