vusa83
Halle Frau Bader. Ich bin jetzt in der 29. Ssw und beziehe ALG 1. Ich habe heute vom Frauenarzt die Bescheinigung über den Et bekommen der am 13.06.2016 ist. Da IT könnte ich jetzt bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Einen Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit habe ich ja bereits wo mein Leistungssatz drauf steht. Könnte ich damit jetzt schon das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen? Oder geht das erst zu einem späteren Zeitpunkt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße
Hallo, Weiss ich nicht - rufen Sie doch mal bei der Agentur f Arbeit an Liebe Grùsse NB
Mitglied inaktiv
Nein, und mich wundert auch das du die Bescheinigung vom Arzt bekommen hast. darf er nämlich noch nicht. Jedenfalls hat meine FA das damals so gesagt und wirklich erst 1 Woche vor Mutterschutz mir auch ausgestellt. Steht da wirklich drauf für das Mutterschaftsgeld? Oder ist es nur eine Schwangerschaftsbescheinigung?
Sonnenblume1982
Man kann das Mutterschutzgeld jederzeit beantragen. Die Frist von sieben Wochen gilt nicht mehr und wurde gestrichen. Mein ET ist erst im Juli, aber ich könnte das Geld schon beantragen. Hat mir jemand von meiner KK erklärt. LG
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