Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann sind die genauen Daten für den Beginn der Elternzeit(ET: 02.10.2015)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann sind die genauen Daten für den Beginn der Elternzeit(ET: 02.10.2015)

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, am 2. 10. 2015 soll der Geburtstermin stattfinden. Folgende Fragen habe ich an Sie: 1. Ist es richtig, die Elternzeitbeginn für den 2.10.2015 zu beantragen? 2. Ist es richtig, dass bei dem Wunsch, 12 Monate Elternzeit zu nehmen, mein erster Arbeitstag der 2.10.2016 ist? 3. Was muss ich beachten, wenn das Kind zu früh oder zu spät kommt? Wenn es z. B. zu spät käme, verschiebt sich der Berginn der angeforderten Elternzeit auf den tatsächlichen Geburtstermin oder habe ich weniger Elternzeit? 3. Ich habe gelesen, dass in der Zeit vom Mutterschutz die 12 Monate Elterngeld um 2 Monate verkürzt werden, stimmt das? Ich würde dann also Elterngeld von 2.12.2015 bis 1.10.2016 bekommen? 4. Muss ich das Elterngeld auch direkt ab dem 2.10.2015 beantragen? Und wie ist es bei dem Geld, wenn das Kind zu früh oder zu spät kommt? 5. Macht es denn überhaupt Sinn, die Zeiten und Finanzen jetzt schon zu beantragen oder ist es empfehlenswerter sich genau an die Fristen zu halten? Ich habe Angst, dass es passieren könnte bei zu späten Anträgen, dass man 1 oder 2 Monate ohne jegliches Geld dasteht..?? Vielen Dank für Ihre Antwort!! korngold123


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die EZ beantragt man spätestens eine Woche nachd er Geburt 2. Wenn Sie das so festlegen 3. Die EZ ändert sich doch nicht. Sie haben dann evtl.länger Mutterschutz 3.Sie bekommen EG bis zum 1 Geb (Basiselterngeld) - oder Elterngeld Plus 4. Ja. EG gilt doch ab der geburt 5. EG kann man rückwirkend 3 Mo bekommen Liebe Grüße NB


sternenfee75

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EG kann man erst ab Geburt beantragen. Einfach vorher die Papiere ausfüllen und dann nur noch das Geburtsdatum eintragen. EZ beantragt man 7 Wochen vor Beginn, bei normalen ET hat man folglich 1 Woche nach Geburt Zeit.


Sternenschnuppe

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Elternzeit wird nicht beantragt sondern 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes gemeldet. Elternzeit zählt ab Geburt, aktiv genommen wird sie nach dem Mutterschutz. Für die ganzen anderen Anträge braucht man eh die Geburtsurkunde, und diese gibt es erst nach der Geburt. Ausfüllen was feststeht kann man vorher. Abschicken erst danach mit der Urkunde.


SumSum076

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1) Ja, da die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird, beginnt die Elternzeit faktisch ab der Geburt. (Aber wie schon gesagt, Elternzeit braucht man nicht zu beantragen. Anmelden reicht) Als Mutter reicht man die Anmeldung der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes (also meist in der ersten Woche nach der Geburt) ein. 2) Ja, bei einem Jahr Elternzeit ist der erste Arbeitstag auch der 1. Geburtstag des Kindes. Man kann Elternzeit aber auch länger/kürzer nehmen. zB 1. Montag nach dem 1. Geburtstag. 3) Kommt das Kind etwas eher, verändert sich quasi nix. Das Ende des Mutterschutz bleibt so wie vorher berechnet. Kommt es viel eher, kann sich der Mutterschutz einiges verlängern. Kommt das Kind später, dann verschiebt sich das Ende des Mutterschutzes. Man rechnet 8 Wochen nach der Geburt (auch wenn die Geburt später ist). Die Elternzeit wird dann angepasst! Ist der errechnete Termin der 2.10.15 und man nimmt 1 Jahr Elternzeit, ist der erste Arbeitstag der 2.10.16 Kommt das Kind nun am 28.09.15, ist der erste Arbeitstag der 28.09.16. Kommt das Kind am 6.10.15, ist der erste Arbeitstag der 6.10.16 3b) Ja, Elterngeld gibt es bis zum (Tag vor dem) 1. Geburtstag. Allerdings ab Mutterschutzende, sofern du auf für den 2. Lebensmonat EG beantragst. Machst du das nicht, geht dir das Geld einfach flöten. 4) EG beantragst du nach der Geburt. Je schneller du den Antrag abgibst, desto schneller kannst du es bekommen. Frühestens ab Mutterschutzende. Und es wird (falls du den Antrag spät einreichst) bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt. 5) Elternzeit kannst du schon anmelden, ist aber nicht nötig. Reichst du die EZ zu spät ein, kannst du die EZ eben erst später antreten (7 Wochen-Frist) Fürs Elterngeld brauchst du die Geburtsurkunde. Manche gehen trotzdem vorab hin und lassen die Leute der EG-Stelle über den Antrag gucken (ob soweit alles richtig ist). Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Ganz wichtiger Tip, hast Du vor nach dem Elterngeld 100% wieder Vollzeit zu arbeiten? Falls nein, dann nimm nicht ein Jahr Elternzeit sondern mindestens 2 Jahre. Und beantrage mit der EZ-Meldung sofort, das du vor hast ab dem 02.10.2016 innerhalb der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Weil, Du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen. Nimmst du nur ein Jahr, eben das wo es Elterngeld gibt, und beschließt dann, och, will doch nicht gleich sofort arbeiten, oder es klappt nicht so mit der Betreuung wie geplant, dann bist du vom Gutwill des AG abhängig. Der kann dann einer Verlängerung zustimmen, muss es aber nicht. Und wenn Dein Ag keine Teilzeit anbieten kann, dann kann er dir immer noch das OK geben das du dann innerhalb der Elternzeit woanders arbeitest. Ach ja, Teilzeit bedeutet, Du darfst bis zu 30 Std die Woche arbeiten, genießt Kündigungsschutz und wie viel Du verdienst ist egal sobald du kein Elterngeld mehr bekommst.


SumSum076

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Hat sich das mit der Festlegung auf 2 Jahre nicht für Geburten ab 1.8.15 geändert? Gruß Sabine


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