Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wann pflicht zu arbeiten, wenn alleinerziehend und im ALG-II bezug?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wann pflicht zu arbeiten, wenn alleinerziehend und im ALG-II bezug?

Snief

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guten abend frau bader, ich finde sich widersprechende informationen darüber, ab wann sich eine alleinerziehende mutter im ALG 2 bezug wieder um arbeit bemühen muss bzw. dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss. einmal heisst es nach 3 jahren und einmal, wegen der besonderheit alleinerziehend, wenn das kind in die schule kommt (also nach 6 jahren). was stimmt? und wie verhält es sich mit voll - und teilzeit, schichtdienst etc.? oder ist das ganze davon abhängig, ob man einen kita-platz oder die betreuung des kindes durch grosseltern etc. sicherstellen kann? danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also 6 J. sicher nicht. Je nach Bu-Land zwischen 1 u 3 Jahren. Und dann ist Ihnen zuzumuten, dass das Kind ganztags in den KiGa geht Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dir steht ab dem 1. Geburtstag ein Platz in der Krippe zu. Ob es den dann auch gibt, ist die andere Sache. Falls ja, geht Teilzeit arbeiten. Wie lange die "Elternzeit" dauern kann, ist abhängig von der Gegend, in der du lebst bzw. vom Jobcenter, das dich betreut. In manchen Städten darf die Mutter bis das Kind 3 ist zu Hause bleiben, in anderen nicht. 6 Jahre, weil alleinerziehend, habe ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen. Denn spätenstens ab dem 3. Geburtstag des Kindes ist es normal, dass es in den Kindergarten geht. Und dann ist Teilzeit möglich.


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