Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wann muss sich der kindsvater an den krippekosten beteiligen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wann muss sich der kindsvater an den krippekosten beteiligen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, Meine Tochter ist 2,5 j. Und kam im Oktober in die Krippe. Vom KV bin ich seit der 7.ssw getrennt. Er zahlt den Mindestsatz von 240€ als Unterhalt. Nun rief ich heute beim Jugendamt an, weil ich wissen wollte, ob sich der KV an den Kindergarten kosten beteiligen muss. Im mom geht sie noch halbtags, was ich aber zum ende des Jahres erhöhen muss, da ich ab Januar zumindest auf 400€ arbeiten muss, da dann mein elterngeld ausläuft, was ich noch für ihren kleinen Bruder beziehe, der von meinem jetzigen Partner ist. Der Kindsvater verdient ca 1500€ netto plus ordentlich Trinkgeld. Nun sagte mir das Jugendamt, das er sich NICHT beteiligen muss, da 1. Das Kind unter 3 ist und 2. Bei kita kosten ein selbstbehalt von 1300€ für den kindsvater gelten. Wenn man also 1500€- 240€ Unterhalt rechnet, wäre er ja unter den 1300€ und somit müsse er nichts zahlen. Stimmt das wirklich? Das Jugendamt hat mir schon viel weiss machen wollen und der KV will sich immer vor allem drücken. Zur Rrstlingsausstattung hat er auch keinen cent dazu gezahlt und langsam bin ich echt enttäuscht, das immer alles ich zahlen muss. Lg P.s. die halbtags kita kosten sind im Moment 85€ für 20 std. In der Woche. Meine Einkünfte sind Kindergeld, Unterhalt, 392€ elterngeld (bis Dezember)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Was ist denn mit Kind 2? Geht er auch in die Krippe? KV 1 muss sich beteiligen, wenn Sie sein Kind in die Krippe geben, um zu arbeiten Liebe Grùsse NB


Sternenschnuppe

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Und Dein Ex soll die Krippe bezahlen ? Warum ? Würdest Du Dein Kind betreuen lassen weil Du arbeiten musst, dann wäre das Ansinnen ja verständlich. Aber das hier ist eher dreist. Der Vater des neuen Kindes muss die Differenz ausgleichen was Du nun nicht verdienen kannst. Wegen dem Kind mit dem Ex könntest Du ja arbeiten, das ist ja betreut. Sorry, echt nicht bös gemeint, aber überdenke mal bitte Deine Einstellung.


Mitglied inaktiv

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Wenn du keine Ahnung von meinem leben hast, lass deine dummen Kommentare! Du weißt doch gar nicht warum sie in die Krippe gehen MUSS und ich NOCH nicht arbeiten kann! Und ich schrieb nicht er soll es komplett zahlen, sondern sich dran beteiligen. Also halt den ball mal ganz flach!


Sternenschnuppe

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Sympathische Person bist Du :-) Dein Leben ist völlig egal, Du arbeitest nicht und das Kind ist in der Krippe. Es gibt weder Krippen noch Kindergartenpflicht, erzähl mir nicht dass ein Kind in die Krippe MUSS !!! Das sind die Fakten. Der Vater kann herangezogen werden wenn Du dadurch arbeiten kannst. Tust Du aber nicht, weil eine andere Schwangerschaft und Kind eines anderen Mannes dies verhindert hat. Nicht der Ex sondern der Neue ist da rechtlich ! Dein Ansprechpartner.


Mitglied inaktiv

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