Mitglied inaktiv
Hallo, bin zur Zeit unwiderruflich Freigestellt da in der Firma wo ich arbeite Insolvenz eröffnet wurde. Mein Arbeitsverhältnis besteht zwar nach wie vor da eine Kündigung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nicht erfolgte und auch nicht erfolgen wird, da nach Aussage des Insolvenzverwalters die Erfahrungsgemäß sowieso nicht jetzt zustimmen würden. Na ja warum auch immer. Ich teilte dem Verwalter nun mit wann mein voraussichtlicher ET Termin ist und zwar der 03.12.2006, Mutterschutz würde dann am 22.10.2006 beginnen. Er hat mir nun eine Kündigung zum 28.02.2007 geschickt fristgerecht gem. 622 II Ziff. 1 BGB und mich weiterhin bis zum Ende dieser Frist weiterhin von jeglicher Arbeit freigestellt. Muss dazu sagen das der Betrieb sowieso schon am 30.07.06 geschlossen wurde. Nun zu meiner Frage: Darf er mich jetzt zu diesen Zeitpunkt kündigen? ET-Termin kann sich doch auch ändern und eigentlich heißt es doch WÄHREND der Schwangerschaft und Mutterschutzfrist darf nicht ohne Zustimmung gekündigt werden. (außer mit Genehmigung)Müsste er nicht warten bis der Mutterschutz zuende ist? Wie soll ich mich verhalten würde ihm gerne Antworten. Mfg justi
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
mir fällt da noch was wichtiges zu ein...wie verhält es sich mit der elternzeit, kann ich die beantragen obwohl der Betrieb bereits geschlossen. Also da mein Arbeitsverhältniss ja nach wie vor besteht. Oder kann der Insolvenzverwalter das verweigern. (deswegen seine Kündigung wohl jetzt auch) mfg justi
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