Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann ist der Wiedereintritt nach der Elternteil?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wann ist der Wiedereintritt nach der Elternteil?

Carolin B

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Hallo Frau Baden, meine Tochter ist am 13.8.2015 geboren. Danach hatte ich 8 Wochen Mutterschutz mit anschließend 12 Monaten Elternzeit. An welchem Tag wäre nun der Arbeitsbeginn? Mein Arbeitgeber möchte, dass ich am 12.10. beginne. Da haben wir allerdings einen Arzttermin mit der Tochter. Ich ging immer vom 13.10. aus. Vielen Dank!


chrissicat

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Du scheinst die Elternzeit-Mitteilung an deinen Arbeitgeber sehr ungenau formuliert zu haben. Dies führt dann häufig zu Missverständnissen. Hat dein Arbeitgeber dir die Elternzeit schriftlich bestätigt? Was steht dort drinnen? Bei 12 Monaten Elternzeit geht man normalerweise von 12 Monaten ab Geburt aus. Dann wäre der 1. Arbeitstag der 13.08.2016. Du schreibst aber 12 Monate nach dem Mutterschutz. Wann genau endete der Mutterschutz? 8 Wochen sind ja nicht genau 2 Monate. Wann war der ET?


Sternenschnuppe

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Mit welchem Wortlaut hast Du die Elternzeit gemeldet? Wann war eigentlicher ET ?


Carolin B

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Entbindung war am 13.8. der errechnete Termin war der 4.8. Nun hat sich alles verschoben, was vorher vereinbart war. Ich habe eben wochenweise vom ET gerechnet.


Sternenschnuppe

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Du musst schon den genauen Wortlaut der Meldung nennen. Sonst kann Dir keiner helfen.


Sternenschnuppe

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Selbst wenn Du 12 Monate nach Mutterschutz genommen hättest, dann müsstest Du am 08.10. wieder arbeiten. Der Mutterschutz endete ja am 07.10.


Carolin B

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Zum Gesprächstermin zum Wiedereintritt wurde nichts schriftlich fixiert. Daher hab ich nun mit der Personalabteilung gesprochen. Der 13.10. ist in Ordnung. Meine Vertretung ist so schlecht, die sind froh, wenn ich wieder da bin. Ach ja im Antrag wurde der 3.10. für den Einstieg genehmigt. War tatsächlich mit Datum.


Sternenschnuppe

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Dann lass Dir den 13 schriftlich geben. Aktuell wäre es dann ja bereits der 3.


desireekk

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Grundsärtzlich versteht man bei "12 Monate Elternzeit", dass nach 12 Monaten ab Geburt die EZ beendet ist. Wiederantritt wäre also der 1. Geb des Kindes. Das ist aj nun schon rum und der AG hat ebenso wie Du verstanden dass die EZ 14 Monate nach Geburt des Kindes endet (nicht 8 Wochen und 12 Monate!) Also wäre das der 13.10. Lass Dir das nochmal schriftlich geben, aber wenn er sowieso froh ist wenn Du wiederkommst, wird er wegen dem einen tag keinen Stress machen. Gruss D


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