Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann erneuter Wechsel der Steuerklasse?

Frage: Wann erneuter Wechsel der Steuerklasse?

DaSan

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Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist Anfang Februar geboren worden. Ich nehme Elternzeit und werde entsprechend auch Elterngeld beantragen. Wir hatten im letzten Jahr im Juli bereits die Steuerklassen gewechselt ( ich in 3 / mein Mann in 5). Den Elterngeldantrag habe ich jetzt am Wochenende losgeschickt und entsprechend auch einen Verzicht auf Ausklammerung des Monats Dezember (w/ Monat mit teilweisem Bezug von Mutterschaftsgeld) erklärt, damit ich volle 6 Monate vor Geburt in Steuerklasse 3 bin und somit ein höheres Elterngeld erhalte. Meine Frage nun: Können wir nun zum 01.03.2016 bereits einen Wechsel der Steuerklassen vornehmen ( ich in 5 / mein Mann in 3) oder sollte ich warten, bis mein Elterngeldantrag fertig bearbeitet und genehmigt ist? Hat es Auswirkungen auf mein Elterngeld, wenn ich bereits jetzt einen Wechsel in Steuerklasse 5 vornehme oder ist das egal, weil ja das Gehalt und die Steuerklasse vor Geburt relevant sind? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


desireekk

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Denkt bitte dran dass des EG dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ggf. Steuernachzahlungen auf Euch zukommen! Gruss Désirée


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