Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wann darf der kindsvater?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wann darf der kindsvater?

yvonne1976

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Hallo, ich habe da ein kleines Problem.Als erstes,ich habe das alleinige Sorgerecht,da der Kindsvater und ich nicht vor der Schwangerschaft,auch nicht während der Schwangerschaft und auch nicht nach der Schwangerschaft zusammen waren.Mein Sohn Lukas ist jetzt 1 Jahr alt geworden und der Kindsvater möchte mit mir jetz über den Umgang reden,ggf auch ein Beratungsgespräch.Lukas sieht seinen Vater 2mal die Woche für 1 stunde,wo ich jetz schon seit geraumer Zeit daraus 1,5 Std mache.Wenn er bei seinem Vater auf dem Arm ist,ist er für eine kurze Zeit ruhig und möchte dann wieder zu mir,verlasse ich kurz den Raum,weil ich mal wohin muß fängt Lukas an zu weinen,betrete ich den Raum wieder möchte Lukas sofort wieder zu mir und weint.Wenn wir mit dem Kinderwagen spazieren gehen,dann geht der Kindsvater mit dem Kinderwagen vorran auf die Straße und das obwohl Autos kommen,sage ich zu ihm er möchte wieder auf dem Bürgersteig gehen da Autos kommen,mußte ich mir schon öfters von ihm anhören,"wenn dann bist du als erstes weg". Lukas hat zu seinem Vater noch gar keine Beziehung aufgebaut,Lukas weiß garnicht das er sein Vater ist.Aber der Kindsvater möchte das er bei ihm übernachtet,am besten so das er ihn 2 Wochen hat und dann ich wieder für 2 Wochen.Darf er das überhaupt?Bzw kann er das von mir verlangen? Ich möchte wenn Lukas soweit ist,mit 3 oder 4 Jahren,das er alle 14 Tage übers Wochenende bei seinem Vater ist,aber nur wenn Lukas es möchte,ansonsten mit 6 Jahren.Und das gefällt dem Kindsvater nicht,da er immer von seinen Bekannten ausgeht,die sich getrennt hatten,wo die Kinder schon älter sind und den Vater kennen,da sie mit dem aufgewachsen sind. Ich bin völlig fertig und verzweifelt,da ich nicht weiß was ich machen soll und ob er da Recht bekommt. Ich danke schonmal für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben da leider eine völlig falsche Einstellung. Der KV hat auch Rechte. ZB das auf Umgang,. Natürlich wieß ein 1 jähriger nicht, was ein Vater ist und der, der auf seine Mutter fixiert ist, wird erst fremdeln. Aber wie soller sich an den Vater gewöhnen, wenn er ihn nicht regelmäßig sieht? Das JA hat eine Lösung vorgeschlagen - Rechte zu bestimmen haben Sie nicht Ein Gericht wird eher längere Zeiten festlegen. Viele Richter werden ziemlich sauer auf die Einstellung "frühstens mit 3 Jahren" reagieren. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Solange wirst Du das sicherlich nicht hinauszögern können. Und ich gebe Dir den Rat das selbst auszubauen, klagt er, dann hast Du es nicht mehr in der Hand. Als allererstes fangt damit an, dass sie alleine sind. Solange Du anwesend bist und in der Nähe wird das nix. Wieso musst Du mitlaufen wenn es raus geht ? Der Msnn kommt regelmäßig 2x die Woche und das Kind weiß nicht dass er der Vater ist ? Was sagst Du dem Jungen denn wer da kommt ? Nabel Dich ab, dehnt die Zeiten aus, sodass er ihn alleine versorgen kann und dann kann man mit einer Übernachtung starten. Ob ihr jemals zusammen gewesen seid wird keinen Richter interessieren, ihr habt zusammen dieses Kind gezeugt, er ist der Vater.


yvonne1976

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Ich hatte damals beim JA ein Beratungsgespräch gehabt,da sagte er mir das ich bei den Treffen bei sein soll oder einer vom JA.Außerdem sagte mir der vom JA das Lukas erst mit 3 oder 4 Jahren bei dem Vater übers Wochenende schlafen darf.Von anderer Quelle wurde mir gesagt,das er erst ab dem Grundschulalter bei dem Vater übernachten braucht,es muß aber Kontakt bestehen und der ist ja. Wenn wir zu seinem Vater gehen,sage ich ihm das wir zu seinem Papa gehen. LG


Sternenschnuppe

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Das Jugendamt hat Dir Blödsinn erzählt. Die können gar nix bestimmen oder erlauben oder verbieten. Das darf nur ein Gericht. Mit welcher Begründing darf ein Kind nicht bei seinem Vater schlafen? Wie oben genannt. Zieh Dich zurück, er soll das Kind dann alleine versorgen. Gehe einkaufen in der Zeit oder schicke sie alleine 2-3 Stunden los. Und baut das dann immer weiter aus. Wenn er klagt hast Du es wie gesagt nicht mehr in der Hand. Da kann sehr gut bei rauskommen dass er ihn jedes zweite Wochenende Samstags und Sonntags von 10-17 Uhr holen darf und nach einer gewissen Zeit mit einer und dann mit zwei Übernachtungen.


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