Lorenz
Guten Tag, Ich habe gelesen, dass die Elternzeit nach Ablauf des Mutterschutzes beginnt. Für mich bedeutet dies folgendes: Geburtstermin + 8 Wochen Mutterschutz - danach Beginn der Elternzeit. Ist dies so korrekt? Meine zweite Frage lautet: Ich bekomme unser Kind nach dem 01.07.2015 womit die neue ElterngeldPlus Regelung Anwendung finden kann. Mein grundsätzlicher Plan war es 18 Monate (1,5 Jahre) zu Hause zu bleiben, da ich 24 Monate leider finanziell nicht stemmen kann. Kann man 18 Monate Elternezit überhaupt beantragen? Oder müssen es entweder 12 oder 24 Monate sein? Wenn ich 24 Monate beantrage, könnte ich sie dann vorzeitig bei 18 Monaten beenden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!
Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt, man muss sie aber erst 1 Wo. nach der Geburt beantragen 2. Klar kann man Liebe Grüße NB
peekaboo
mit Absprache des AG könntest Du auch während der EZ bis zu 30 Std. arbeiten gehen. Nachteil Verdienst wird im 1. Jahr auf das Elterngeld angerechnet. Vorteil. Du könntest Geld verdienen und währest in dieser Zeit nicht Kündbar. Du könntest auch nur 14 Monate Elternzeit nehmen, was ich Dir aber nicht raten würde, da es nie sicher ist, ob sich das kleine auch bei den anderen wohlfühlt und dann stehst Du unter Druck. LG Peeka
Lorenz
bitte meine Fragen gründlich lesen! Danke
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