Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wann AG über neue Schwangerschaft informieren/ TZ in EZ oder EZ verkürzen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wann AG über neue Schwangerschaft informieren/ TZ in EZ oder EZ verkürzen?

JMOM

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Liebe Frau Bader, heute habe ich meinen Arbeitgeber mündlich darüber informiert, dass ich ab Dezember in Teilzeit arbeiten möchte. Eigentlich würde meine Elternzeit erst im April 2013 auslaufen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich soll im schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit angeben, ob ich TZ in Elternzeit arbeiten oder die EZ vorzeitig beenden möchte. Nun habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Würde ich die EZ vorzeitig beenden und bekäme einen TZ-Vertrag, habe ich, soweit mir bekannt, den Anspruch auf TZ auch nach der Elternzeit des 2.Kindes,was ich mir wünschen würde. Jedoch würde ich doch den besonderen Kündigungsschutz in EZ verlieren,oder? Bedeutet das auch, dass mir der AG kündigen könnte, in dem Moment in dem mein Vollzeitvertrag aufgelöst wird (um ihn durch einen TZ-Vertrag zu ersetzen). Ich habe Angst, dass der AG hier eine kleine Nische hat mich loszuwerden, denn TZ ist absolut nicht gerne gesehen im Unternehmen. Muss ich den AG jetzt schon über die Schwangerschaft (SSW5) informieren? Den Antrag auf TZ sollte ich am Besten Montag stellen, aber die Schwangerschaft wird offiziell vom FA erst Mitte November festgestellt werden können (kein früherer Termin beim Arzt möglich). Und würden Sie mir vor diesem Hintergrund eine EZKürzung oder Teilzeit in Elternzeit empfehlen? Ich hoffe das war jetzt nicht zu missverständlich erklärt. Über Ihre Meinung hierzu wäre ich sehr dankbar, Liebe Grüße JMOM


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in diesem Fall würde der Vertrag doch nicht aufgehoben sein geändert werden. Kündbar sind Sie wegen der Schwangerschaft doch sowieso nicht. um später die Möglichkeit zu haben, wieder zu erhöhen, können Sie auch mit dem Arbeitgeber vereinbaren, in jeder weiteren Elternzeitteilzeit zu arbeiten. Wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat, haben sie auch ein Anspruch der drauf, da sie bereits Teilzeit arbeiten, kann der Arbeitgeber nicht argumentieren, es wurde betrieblichen Belangen entgegenstehen. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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Du bist schwanger, also auch unkündbar. Könntest also ruhig die EZ beenden und auf TZ-Basis wieder anfangen und die restliche EZ vom Kind 1 aufheben. Das MuSchG sagt zwar: Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Es passiert Dir aber auch nichts, wenn Du das erst etwas später tust. Die meisten Frauen warten ja bis zur 12.Woche ab. Ausserdem ist es sehr sinnvoll vor der nächsten Geburt einige Monate gearbeitet zu haben um das Elterngeld zu erhöhen. Alles Gute, Sonja


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