Liebe Frau Bader, heute habe ich meinen Arbeitgeber mündlich darüber informiert, dass ich ab Dezember in Teilzeit arbeiten möchte. Eigentlich würde meine Elternzeit erst im April 2013 auslaufen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich soll im schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit angeben, ob ich TZ in Elternzeit arbeiten oder die EZ vorzeitig beenden möchte. Nun habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Würde ich die EZ vorzeitig beenden und bekäme einen TZ-Vertrag, habe ich, soweit mir bekannt, den Anspruch auf TZ auch nach der Elternzeit des 2.Kindes,was ich mir wünschen würde. Jedoch würde ich doch den besonderen Kündigungsschutz in EZ verlieren,oder? Bedeutet das auch, dass mir der AG kündigen könnte, in dem Moment in dem mein Vollzeitvertrag aufgelöst wird (um ihn durch einen TZ-Vertrag zu ersetzen). Ich habe Angst, dass der AG hier eine kleine Nische hat mich loszuwerden, denn TZ ist absolut nicht gerne gesehen im Unternehmen. Muss ich den AG jetzt schon über die Schwangerschaft (SSW5) informieren? Den Antrag auf TZ sollte ich am Besten Montag stellen, aber die Schwangerschaft wird offiziell vom FA erst Mitte November festgestellt werden können (kein früherer Termin beim Arzt möglich). Und würden Sie mir vor diesem Hintergrund eine EZKürzung oder Teilzeit in Elternzeit empfehlen? Ich hoffe das war jetzt nicht zu missverständlich erklärt. Über Ihre Meinung hierzu wäre ich sehr dankbar, Liebe Grüße JMOM
von JMOM am 19.10.2012, 22:28