Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Resturlaub wieder schwanger - volle Lohnfortzahlung im BV?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während Resturlaub wieder schwanger - volle Lohnfortzahlung im BV?

Mariposa2605

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung während der zweiten Schwangerschaft. Bei mir ist der Fall, dass ich mich aktuell in Elternzeit vom 1. Kind befinde und in ein paar Wochen wieder Teilzeit in Elternzeit anfangen würde zu arbeiten. Vor der ersten Schwangerschaft hatte ich eine Vollzeitstelle und noch Urlaubstage übrig, da ich sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde. Gerade feiere ich noch diese Resturlaubstage meiner Vollzeitstelle (also mit vollem Gehalt) ab, bevor ich dann in Teilzeit starten würde. Jetzt bin ich allerdings erneut schwanger und werde nach Bekanntgeben beim Arbeitgeber sofort wieder ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Wird dann für den Rest der 2. Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot mein aktuelles Vollzeitgehalt vom Resturlaub zur Berechnung der Lohnfortzahlung berücksichtig, oder wird sich nach der bald startenden Teilzeit mit geringerem Gehalt gerichtet? Vielen Dank


Suomi

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Du bekommst das was Du ohne BV bekommen würdest und das wäre Dein TZ Gehalt.


Mitglied inaktiv

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Nein. Du hast einen Teilzeit Vertrag während der Elternzeit und der ist bindend. Du bekommst im BV genau das, was du ohne Schwangerschaft bekommen würdest


mellomania

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wenn der AG dir ein erneutes BV nach prüfung erteilt (er kann dich auch umsetzen), erhälst du das was du ohne bv erhälst. solange vollgehalt bis der urlaub rum ist und danach wie vereinbart tz gehalt.


luvi

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Nachfrage: Geht das tatsächlich in Elternzeit zu sein und Vollzeit Gehalt zu bekommen? Nicht, dass du versehentlich deinen TZ-Vertrag dauerhaft geschlossen hast. Im BV bekommst du das vereinbarte Gehalt. Du kannst allerdings die Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz beenden, do dass du im Mutterschutz das VollzeitGehalt bekommst. LG luvi


mellomania

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Ne, das geht nicht solange vollzeit mit Abbau resturlaub läuft, ist keine ez möglich .


Berlin!

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Hast Du bereits einen TZ-Vertrag geschlossen? Dann bekommst Du im BV das, was Du bekommen würdest, wenn Du in Teilzeit arbeitest. Oder ist bisher nur besprochen, dass Du in TZ arbeitest, ein vertrag wurde aber nicht geschlossen? Dann kann es anders sein.


mellomania

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da kann nix anders sein, wenn sie eben nur tz arbeiten kann weil sie das ohne schwangerschaft auch könnte. was soll da anders sein? der urlaub wird abgebaut und ist rum, solange bekommt sie voll, und wenn sie danach eben nur tz arbeitet bzw. arbeiten kann, erhält sie auch nur tz.


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