Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während EZ erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während EZ erneut schwanger

Leladina

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Hallo Frau Bader, ich weiss garnicht ob ich bei Ihnen richtig bin,würde mich aber über eine Antwort und Hilfe freuen. Habe gerade erfahren das ich schwanger bin...etwas früher als geplant. Und bei mir überschlagen sich die Gedanken. Ich versuche mich kurz zu fassen. 1.Kind: 2 Jahre Elternzeit beantragt UND Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. 2.Kind: Geburt wenn Kind 1 ca. 1,5 Jahre alt ist. Also hätte ich eig. noch ca.6 Monate Elternzeit und Elterngeld für das erste Kind. Habe schon etwas nachgelesen...ich muss also nun: 1.Elternzeit von Kind 1 BEENDEN (?) und zwar spätestens 6 Wochen vor Geburt (also Mutterschutzzeit vom 2 Kind) korrekt? 2.Was ist mit dem ausstehenden Elterngeld dann von Kind 1? Kann ich mir das auszahlen lassen vorher? Bis wann spätestens kann/muss ich das machen? 3.So....dann läuft Mutterschutz 6 Wochen vor & 8 Wochen nach Geburt von Kind 2. Da bekomme ich dann quasi mein altes Gehalt wie vor der Geburt meines ersten Kindes?! Mutterschutzgeld + AG Zuschuss. Korrekt? 4.Wenn Mutterschutz vorbei ist-kann ich dann die Elternzeit von Kind 1 fortsetzen? Also die restlichen 6 Monate? Und finanziell bekomme ich dann das Elterngeld von Kind 2? Das würde ich diesmal nur für 1 Jahr in Anspruch nehmen. 5. Wenn dann die Elternzeit von Kind 1 nach den 6 Monaten um ist, beginne ich dann die 2 Jahre Elternzeit von Kind 2? Hiesse also, dass ich für das zweite Kind quasi insg. 2,5 Jahren zuhause bleiben kann dank der restlichen Zeit vom ersten Kind. 6. Zu beachten wäre dann aber, dass ich 1,5 Jahre wohl kein Geld mehr bekäme, richtig? Also privat dann zurücklegen jeden Monat. 7. wie viel Elterngeld würde mir dann für Kind 2 zustehen? Aus welchem Zeitraum rechnen die das? Wären das nur die 300€/Monat? 8.Wie läuft das mit dem Geschwisterbonus? Bekommen wir den? Wie viel? Wie , wo und bis wann beantragen? Puhhhh schwere Geburt...ich hoffe Sie könnten mir vllt. etwas helfen. Vielen Dank vorab und lieben Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Vor Beginn des Mutterschutzes 3. Genau 4.Besser erst EZ K 2 für 2 Jahre 5. Und dann Rest K 1 und dann Rest K 2 6. Genau 7.Aus den letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden Mo mit MG und EG von K 1 bis zum 14 LM 8. Bis zum 3. Geb von K 1 Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für genaues rechnen müsstest du noch schreiben wann der Mutterschutz von Kind 2 beginnt und wann Kind 1 geboren ist Aktuelle Elternzeit zu Beginn Mutterschutz beenden..JA RICHTIG.... Volle Mutterschutz Leistungen vom AG und KK Elterngeld Kind 1 kannst du in Basis EG zurück wandeln lassen... Also alle nicht verbrauchte Monate --- spätestens zum neuen Mutterschutz muss das durch sein --- wird sonst verrechnet Elternzeit beantragst du zunächst die 2 Jahre für Kind 2 und dann die restliche Zeit vom Kind 1 -- AG hat da kein Mitspracherecht weil erst Antrag ja 2 Jahre Neues EG ist fast gleich, weil Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat von Kind 1 ausgeklammert werden Geschwisterbonus sind 10% vom EG zusätzlich bis Kind 1 3 Jahre alt ist


Felica

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1. Ja, EZ zum neuen Mutterschutz beenden. 2. EG würde ich mir nach dem 14ten Monat auszahlen lassen. Mehr wie 14 monate werden nicht ausgeklammert. Sollte dann ja mit dem Mutterschutz passen. EG solltest du im Idealfall ausgezahlt haben wenn Mutterschutz beginnt. 3. Ja 4,5 und 6. Nimm lieber erst EZ für Kind 2. Mein Rat, nimm 2 Jahre und gehe nach einem Jahr innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Oder auch nicht wenn ihr es euch leisten könnt. Oder bist du dir wirklich sicher nach einem Jahr mit 2 Kleinkindern wieder VZ zu arbeiten? Du musst dich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, AG kann sonst einer verlängerung widersprechen. Nach den 2 Jahren nimmst du die restliche Zeit von Kind 1 und dann bei Bedarf von Kind 2. Seit 2015 darf man bis zu 24 Monate nach dem 3ten Geburtstag nehmen. In der EZ darf man is zu 30 std die Woche arbeiten, mit Zustimmung des AG auch woanders. 7 und 8. EG für Kind 2 dürfte das gleiche werden oder fast das gleiche. Kommt auf die genauen Daten an. Also wann ist Kind 1 geboren, von wann bis wann mutterschutz von Kind 1, wann ist Mutterschutz und ET von Kind 2. Grob aber, es zählt wieder das Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt. Dabei wird jeder Monat den du Mutterschutz hattest ausgeklammert und in deinem Falle bis zu 14 Monate EG. Heisst dafür werden Monate von vor dem ersten Kind herangezogen. Evtl hast du einen Monat oder auch 2 mit 0 €. Dazu gibt es aber 10% Geschwisterbonus. Mindestens aber 75 € bis zum 3ten Geburtstag von Kind 1. Kannst du normal mit dem EG zusammen beantragen. Falls Kind nr 3 geplant ist würde ich das nächste EG über 14 Monate planen, nur so als Tipp.


Leladina

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Hallo, ich bedanke mich seeeeehr herzlich bei euch für eure Antworten. :) Das hat mir schon weiter geholfen. Das mit den 14 Monaten vom Kind 1 wusste ich zb nicht. Das ist ja super. Danke Danke


Mitglied inaktiv

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Ganz genau könnten wir es dir sagen, welche Monate genommen werden zur Berechnung mit den Daten zum Beginn Mutterschutz etc Aber wie Felicia schrieb, ist das neue Elterngeld ähnlich hoch zzgl Geschwisterbonus


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