Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitiges Kündigungsrecht für KiTa

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorzeitiges Kündigungsrecht für KiTa

Mounti

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Guten Tag Frau Bader, mein Sohn ist zusammen mit seiner kleinen Familie innerhalb HH von einem Stadtteil in einen anderen gezogen. Sie hatten ihre im Januar 1 Jahr alte Tochter in einer KiTa ihrer Wahl angemeldet, mit der sie nach wie vor auch sehr zufrieden sind. Leider ist der der neue Anfahrtsweg so lang (1,2 Stunden, Bahn noch länger), dass es für alle Beteiligten, besonders aber für die kleine Tochter (inzwischen 20 Monate) unzumutbar ist. Es gab schon zwei Situationen innerhalb der letzten beiden Monate, die fast zu einem Unfall geführt hätten. Mutter und Kind sind abends völlig aufgelöst und alle leiden. Beide Elternteile haben dies unterschätzt! Erfreulicherweise können sie zufällig in einer KiTa am jetzigen Wohnort einen Platz kurzfristig bekommen. Leider ist es aber so, dass sie aus der alten KiTa nicht rauskommen (Kündigungsfrist 3 Mon., zurzeit dort keine Warteliste). Finanziell ist dies alles für sie und auch für uns nicht umsetzbar, sonst würden wir gern behilflich sein. Gibt es aus ihrer Sicht eine Möglichkeit. Vielen Dank im voraus und beste Grüße aus Hamburg Rita Kirchner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Vertrag an, den sie geschlossen haben. Und ob der Umzug ein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigt. Das hängt von den Einzelumständen ab, über die im Zweifel ein Richter urteilt. Liebe Grüsse, NB


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