Ryberia_16
Guten Tag, ich habe folgende Frage. Meine Tochter ist am 27.09 2016 geboren und ich hatte ursprünglich bis 26.09 2018 Elternzeit beantragt. Im März 2017 habe ich jedoch mit meiner Personalchefin besprochen, das ich meine Elternzeit am 26.09 2017 frühzeitig beenden möchte. Dies hatte sie mir im Telefonat bestätigt. Ich hatte das auch in einer vorherigen Email erwähnt, das ich gerne verkürzen wollte. Leider hat sie es wohl nicht eingetragen und ich habe es versäumt eine schriftliche Bestätigung anzufragen. Jetzt bin ich wieder schwanger und wollte wegen des Elterngeldes Vollzeit arbeiten gehen, allerdings riet mir meine Frauenärztin zu einem Beschäftigungsverbot. Nun sagte mir ihre Vertretung(Meine Personalchefin ist seit September längerfristig krank) das meine Elternzeit noch bis 26.09 2018 läuft und ich sie wegen der Schwangerschaft bzw. dem Beschäftigungsverbot logischerweise jetzt nicht frühzeitig beenden kann. Meine Frage ist nun, habe ich einfach Pech gehabt oder ist die vorzeitige Beendigung der Elternzeit rechtskräftig? Ich will niemanden betrügen oder irgendwie das Geld erschleichen, aber wir sind auf mein Gehalt eigentlich angewiesen. Ich hoffe sie können mir helfen. Liebe Grüße Ryberia
Hallo, ohne Beweise haben Sie ganz schlechte Karten Liebe Grüße NB
mellomania
also zum einen kann dir niemand zu einem bv raten. entweder du bekomsmt eines, weil der arzt es sagt auf Grund medizinischer gründe, oder der AG gibt dir eins weil der arbeitsplatz nicht den regeln für mutterschutz entspriche. AAAABER da du ja rein rechtlich gesehen in elternzeit bist, wirst du keines bekommen da du ja nicht arbeitest. du solltest jetzt aber schriftlich die laufende elternzeit auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz kündigen, damit du das volle mutterschaftsgeld erhälst. wenn du nicht nachweisen kannst, dass deine elternzeit ein jahr früher endet und damit vorzeitig beendet wurde wirds schwierig. hast ja keine nachweise über die vereinbarung.
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