Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeite Beendigung Elternzeit

Frage: Vorzeite Beendigung Elternzeit

sewbee

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hallo frau bader, habe gerade gelesen, dass die herren und damen in berlin so freundlich waren endlich die europäische rechtssprechung in die deutschen gesetze zu übernehmen, so dass man nach §16 BEEG die Elternzeit frühzeitig beenden kann, wenn eine erneute Schwangerschaft in die bereits bestehende Elternzeit fällt wegen des Anteils des AG zum Mutterschutzgeld. Ich habe in 2011 mit Hinweis auf die europäische Gesetzgebung dies bei meinem Arbeitgeber nicht durchbekommen. Begründung Compliance technisch wäre das nicht konform. Habe ich hier die Möglichkeit, dass das noch nachträglich geheilt wird, denn schließlich leide ich darunter, dass die Gesetze erst jetzt geändert worden sind. Das Ministerium hatte mir seinerseits aber schriftlich mitgeteilt, dass mein Arbeitgeber mit Hinweis auf die europäische Gesetzsprechung zahlen soll.


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