Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorweggewährung entstehenden Urlaubsanspruchs während der Mutterschutzfrist

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorweggewährung entstehenden Urlaubsanspruchs während der Mutterschutzfrist

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Hallo Frau Bader, ich habe ET am 12.02.11, meine Mutterschutzfrist beginnt am 31.12.10. Voraussichtlich werde ich mir während der Elternzeit eine andere Stelle suchen und nicht mehr auf meinen Arbeitsplatz zurückkehren. In der Mutterschutzfrist (Jan bis 11. April) entstehen mir 5,25 also 5 Tage Urlaub. Mein Abteilungsleiter möchte nun, dass ich diese Tage, da sie ja erst im nächsten Jahr entstehen bei Wiederantritt nach meiner Elternzeit nehme. Ich würde die Tage gerne schon vorher, also noch im Dezember nehmen. Habe ich Anspruch darauf, diese Tage vorher zu nehmen, also Urlaubstage aus 2011 schon in 2010 oder ist das ganze eine "good will-Sache" des Arbeitgebers? Ich möchte meinem Arbeitgeber auch nicht unbedingt sagen, dass ich eine neue Stelle suche; in der heutigen Arbeitsmarktsituation weis man ja nie ... Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße Mamalove


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Anspruch entsteht ja erst im nächsten JAhr. Also muss der AG ihn nicht dieses Jahr gewähren Liebe Grüsse, NB


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Da der Urlaubsanspruch erst nächstes Jahr entsteht, ist der AG nicht verpflichtet, ihn schon dieses Jahr zu gewähren. Gruß, Elisabeth.


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Hallo, ich wollte "nur" noch anfügen, dass Du für den ganzen April Urlaubsanspruch hast. Quelle: § 17 BEEG Viele Grüße Désirée


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