Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorteil / Nachteil Elternzeit früher wie geplant beenden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vorteil / Nachteil Elternzeit früher wie geplant beenden

SuM2008

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe noch mal eine Frage an Sie: Was ist der Vor- bzw. Nachteil, wenn ich meine Elternzeit früher wie gepkant beende, ABER nicht die wöchentlich Arbeitszeit, die in meinem bestehenden Vertrag vereinbart ist arbeite? Wenn ich im Okt. anfange zu arbeiten habe ich eine wöchentl. Arbeitszeit von max. 18 Std.. Mein regulärer Vertrag beinhaltet aber 28 Std. Was soll ich tun??? Danke und Grüße


Lina_100

Beitrag melden

Warum willst du die Elterzeit beenden? Es besteht doch gar kein Grund dafuer allenfalls für deinen AG. Der TZ Anspruch und der Kuendigungsschutz ist in der Elternzeit staerker und der ursprüngliche AV bleibt auf Dauer unverändert bestehen, er wird nur befristet modifiziert.


SuM2008

Beitrag melden

Hallo, du scheinst dich auf den Gebiet auszukennen! Schön! Der AG hat keinen Vorteil dadurch, wenn ich in Elternzeit bleibe, oder? Er hat es mir nämlich angeboten, mit den Worten, dass es für die Rente besser sein. Von der Rentenkasse habe ich aber die Aussage, dass es meine Sache ist und es egal ist... Wie ist das mit dem Einkommen, das ich ab Okt. bekomme: - Wird das dann angerechnet, wenn ich wieder ein Kind bekomme und Elterngeld beziehe? - Sollte ich vor Mai 2012 schwanger werden und Beschäftigungsverbot bekommen, wird das Gehalt dann weitergezahlt? Danke für deine Hilfe und Grüße, Sabine


Lina_100

Beitrag melden

Für den AG hat es keinen Vorteil. Er hat sicher nur übersehen, dass die 3 Jahre Erziehungszeit so oder so angerechnet werden und nicht von der Elterzeit abhängig sind. Wirst du wieder schwanger kannst du die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen MuSch (oder ggf eines Beschaeftigungsverbote) beenden und erklären die verbleibende Zeit von bis zu 12 Monaten auf einen späteren Zeitraum übertragen zu wollen. Dein AG muss nicht ausdrücklich zustimmen, er könnte auchnur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und müsste dies innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Mitteilung tun. Der Mutterschutzlohn errechnet sich wie von Frau Baader schon geschrieben aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen (also wahrscheinlich aus 18 Stunden).


SuM2008

Beitrag melden

Morgen! So, alles geklärt! Bleibe noch in EZ, wie geplant und arbeite nach einem neuen Vertrag, anschließend bekomm ich meinen "alten" wieder. Danke an alle, für die schnelle Hilfe! LG und einen schönen Tag


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen. 1. Kann ich wie gewünscht in reine Elternzeit zurück. 2. Wie kann ich verhindern Elternzeit zu verlieren? Hintergrundinformationen: 1 habe 2 Kinder ( *Februar 2020+ *Juni 2021). Für Kind 1 hatte ich zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet. Für Kind 2 im A ...

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...

Hallo, kann ich eine nicht begonnene elternzeit zurücknehmen ? ich war bis Dezember 23 in EZ, danach habe ich einen Monat Urlaub genommen (bis 02.02.24) und danach geht meine Elternzeit wieder los. Ab 01.04. würde ich in TZ in EZ wieder arbeiten. Nun frage ich mich, ob ich die Elternzeit zurücknehmen kann, weil sie ja noch nicht begonnen ...

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for ...

Guten Tag,  momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen.   Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...

Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...

Guten Tag,  ich bin derzeit noch in Elternzeit von meiner ersten Tochter und arbeite mit 50% Teilzeit in Elternzeit. Ich habe zum 1.2.25 angefragt ob ich meine Elternzeit vorzeitig beenden kann und dies wurde genehmigt. Das Schreiben dazu erhalten ich in den nächste 2 Wochen per Post. Nun ist es so dass ich erneut Schwanger bin. Ich arbeite in ...

Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...