Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vortag Konferenz trotz ärztlichem Beschäftigungsverbot

Frage: Vortag Konferenz trotz ärztlichem Beschäftigungsverbot

Sandra_lizzy

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Guten Tag Frau Bader, meine Ärztin hat mir ein BV ausgestellt. Dieses habe ich bekommen, da ich im ...bereich arbeite und der Stress dort zu viel für mich wurde. Wir haben zu wenig Leute… und der Druck ist extrem hoch. Dadurch hatte ich diverse Beschwerden. Im Frühjahr habe ich meinen Master abgeschlossen. Meine Professorin fragte mich, ob ich die Ergebnisse meiner Studie der Masterarbeit während einer Konferenz vortragen würde. … ich habe mir Urlaub für den Tag genommen, sämtliche Vorbereitungen in meiner Freizeit durchgeführt und trete als Privatperson auf der Konferenz auf. Nun ist diese Konferenz nächste Woche und zu diesem Zeitpunkt greift bereits das BV. Sämtliche Vorbereitungen sind bereits abgeschlossen, sodass hier kein Stress/Druck entsteht. Darf ich trotz des BV als Privatperson an der Konferenz teilnehmen und meinen Vortrag halten? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was im Beschäftigungsverbot drin steht. Wenn es von der Ärztin kommt umfasst es üblicherweise jede Tätigkeit. Das ist mit der Frauenärztin zu klären. Liebe Grüße NB


Pamo

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Wenn das eine Privatunternehmung ist, die nichts mit deinem Beruf zu tun hat: Warum solltest du das nicht tun dürfen? Besprich das mit deiner Ärztin, die ist doch für das BV verantwortlich und wird wissen, was für dich und das Kind machbar ist.


bellis123

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Nunja, das hat schon was von Rosinenpickerei. Das "stressigste" an einem Vortrag auf einer Konferenz sind doch nicht die Vorbereitungen, sondern die mentale Anspannung unmittelbar davor und währenddessen, die zum Teil lange Anreise, das ewige Rumstehen beim wissenschaftlichen Austausch in den Pausen und am Abend...... Außerdem, was soll an dem Master "privat" sein, wenn dieser vom AG bezahlt wurde? So oder so, würde das einen sehr faden Beigeschmack haben und ich würde es davon abhängig machen, ob du vorhast nach der Elternzeit weiter bei diesem AG zu arbeiten (ich vermute, du hast aufgrund der Kostenübernahme eine Verpflichtung für X Jahre).


Neverland

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ich würde mich Bellis123 Meinung anschließen. Gehe mal davon aus die "Szene" in dem Beruf ist klein und das dürfte auch durchaus nach der EZ weitere Folgen haben. Selbst mit AG-Wechsel. gerade wenn man einen auf, ist zu stressig macht - was bereits nicht so gut ankommen dürfte.


JakobsMutti

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Sonder- oder Bildungsurlaub? Ich finde die Sache auch etwas schwierig, obwohl ich nicht glaube, dass in deiner Branche jetzt jeder von deinem BV weiß! Warum hat der Arbeitgeber kein BV ausgesprochen, obwohl es ihm am Ende auch egal sein kann, er bekommt ja die Umlage. Ich muss aber gestehen, dass ich nicht ganz nachvollziehen kann, warum aus einem AU ein BV wird. Klingt einfach nicht ganz nachvollziehbar und sauber, wenn ich dir trotzdem die Ruhe wirklich gönne. Du willst ja auch weiterhin in der Branche mit Kind arbeiten, da werden dich noch viele Herausforderungen erwarten. Geh bitte erst mal in dich und besprich dich vorher auch noch mal mit deinem AG!


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