Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe gerade gelesen, dass es zum 01.07.2005 wahrscheinlich wieder eine Erhöhung des Kindesunterhalts gibt. Laut des Artikels um 12 Euro bei Kindern von 0 bis 5 jahren. Also würde sich für meinen Sohn der betrag von 192 Euro auf vorraussichtlich 204 Euro erhöhen. Wie kann oder muss ich den Vater darauf aufmerksam machen, wenn es dazu kommt, denn freiwillig wird er es ja nicht zahlen.
Hallo, erst einmal selber und dann per Anwalt! Viel Glück, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! kommt drauf an was im titel steht -ein betrag oder %satz ? wenn ein betrag drinn steht muß der titel geändert werden wenn % drinn steht reicht es den vater anzuschreiben -notfalls mit ra ! wenn der vater jetzt grad noch den selbstbehalt hat wirste dann weniger bekommen da sich der selbstbehalt ab 1.7 auch erhöhen soll ( vorraussichtlich auf 900 Euro ) LG uli
Mitglied inaktiv
Der Selbstbehalt berührt ihn nicht, da er genug verdient. In der Urkunde steht, dass er verpflichtet ist, Unterhalt in Höhe von 121% des jeweiligen Regelbetrages abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes ist.
Mitglied inaktiv
Na, dann schreibe ihm doch einen freundlichen Brief, in dem Du ihn auf die neue Tabelle ab 1.7. hinweist. Nicht daß er in Unterhaltsverzug gerät :-) Punkt, fertig. Diesen Brief sollte er spätestens Anfang Juni bekommen, damit ihm genug Zeit bleibt, den Dauerauftrag zu ändern. Grundsätzlich mußt Du gar nix machen, er muß eben immer schauen, was 121% der Tabelle bedeutet. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Ich habe eine Frage, in meiner Ehe krieselt es gewaltig, nun hab ich einen anderen Mann kennen gelernt und für den Fall, dass sich in nächster Zeit die Frage stellt, zu ihm zu ziehen, würde ich gerne vorher etwas wissen. Ein eventueller Umzug wären um die 400 km, geht das mit meinem Sohn (2 3/4 Jahre) so einfach, ihn dem Vater zu nehmen? Wie sie ...
hallo mal frage zu unterhalt..2007 steht weiter hin einer frau unterhalt zu.???????? und was ist mit kind.. welches recht ist gültig.alt oder neu.. bitte um rat..
Sehr geehrte Frau Bader, bei den Eltern, die nie verheiratet waren und ein gemeinsames Kind haben, muss hier der Vater den Unterhalt (für die Mutter) nur bis das Kind 3 wird, zahlen? auch wenn die Mutter nicht (in Vollzeit) arbeitet? für das Kind aber, bis es 18 wird? Danke! P.S. Ich würde andere Community Mitglieder hier bitten, keine Antworte ...
Kindesunterhalt Krankenkasse Liebe Frau Bader, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Es geht mir rein um den Kindesunterhalt. Muss ich diesen bei der Krankenkasse zum Gesamteinkommen dazu mit angeben? Darf der Kindesunterhalt zur Berechnung des Versicherungsbetrages von der Krankenkasse verwendet werden? Ursprüngliche Frage: ...
Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir zu folgender Sachlage Auskunft geben. Mein Partner und ich haben geheiratet und wechseln nun die Steuerklasse. Er hat ein Kind aus erster Ehe. Aktuell bin ich noch in Elternzeit für unser gemeinsames Kind und so möchte mein Partner in die Steuerklasse 3 wechseln und ich in die 5. Sein Sohn ...
Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung