Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorraussichtliche Erhöhung des Kindesunterhalts zum 01.07.2005

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorraussichtliche Erhöhung des Kindesunterhalts zum 01.07.2005

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Guten Tag Frau Bader, ich habe gerade gelesen, dass es zum 01.07.2005 wahrscheinlich wieder eine Erhöhung des Kindesunterhalts gibt. Laut des Artikels um 12 Euro bei Kindern von 0 bis 5 jahren. Also würde sich für meinen Sohn der betrag von 192 Euro auf vorraussichtlich 204 Euro erhöhen. Wie kann oder muss ich den Vater darauf aufmerksam machen, wenn es dazu kommt, denn freiwillig wird er es ja nicht zahlen.


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Hallo ! kommt drauf an was im titel steht -ein betrag oder %satz ? wenn ein betrag drinn steht muß der titel geändert werden wenn % drinn steht reicht es den vater anzuschreiben -notfalls mit ra ! wenn der vater jetzt grad noch den selbstbehalt hat wirste dann weniger bekommen da sich der selbstbehalt ab 1.7 auch erhöhen soll ( vorraussichtlich auf 900 Euro ) LG uli


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Der Selbstbehalt berührt ihn nicht, da er genug verdient. In der Urkunde steht, dass er verpflichtet ist, Unterhalt in Höhe von 121% des jeweiligen Regelbetrages abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes ist.


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Na, dann schreibe ihm doch einen freundlichen Brief, in dem Du ihn auf die neue Tabelle ab 1.7. hinweist. Nicht daß er in Unterhaltsverzug gerät :-) Punkt, fertig. Diesen Brief sollte er spätestens Anfang Juni bekommen, damit ihm genug Zeit bleibt, den Dauerauftrag zu ändern. Grundsätzlich mußt Du gar nix machen, er muß eben immer schauen, was 121% der Tabelle bedeutet. Viele Grüße Désirée


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